Zinscap-Prämie und Zinssicherungsgebühr unwirksam? BGH-Urteil v. 05.06.2018, Fachanwalt informiert bundesweit!

Bankrecht
06.08.201852 Mal gelesen
BGH stellt die Unwirksamkeit von in AGBs vorformulierten Zinscapprämien und Zinssicherungsgebühren fest, BGH-Urteil vom 05.06.2018, Az. XI ZR 790/16. Anwalt informiert kostenfrei.

BGH stellt die Unwirksamkeit von in AGB`s vorformulierten Zinscapprämien und Zinssicherungsgebühren fest, BGH-Urteil vom 05.06.2018, Az. XI ZR 790/16.

Betroffene Verbraucher können nun die Gebühren von den Banken zurückverlangen.

Der BGH hat konkret entschieden, dass die häufig in vorformulierten Darlehensverträgen vereinbarten Zinscap-Prämien und Zinssicherungsgebühren als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu werten sind und daher der AGB-Kontrolle unterliegen.

Sodann hat der BGH die Unwirksamkeit der vorformulierten Klauseln festgestellt.

Der BGH sieht nämlich in diesen vereinbarten Prämien und Gebühren eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.

Einerseits würden nämlich die Gebühren laufzeitunabhängig erhoben und blieben bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens unberücksichtigt. Andererseits würde der Kunde eine Leistung bezahlen müssen, welche die Bank im Rahmen ihrer eigenen Zinskalkulation erbringen muss und die mit dem Zins bereits abgegolten sei.

Bei Zinscap-Darlehen sind insoweit die Zinsen nach oben und nach unten begrenzt. Diese Begrenzungen werden vor allem bei variablen Darlehen mit einem zu Grunde liegenden Referenzzinssatz häufig vereinbart.

Die beklagte Bank verlangte dafür eine Gebühr, die die Kunden sofort zahlen mussten. Der klagende Verbraucherschutzverein kritisierte unter anderem, dass bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung die Zinscap-Gebühren nicht anteilsmäßig für den nicht verbrauchten Kreditanteil zurückgezahlt würden.

Vor dem Hintergrund dieser bahnbrechenden Entscheidung empfiehlt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, dass sich betroffene Verbraucher von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zeitnahe beraten und informieren lassen sollten.

Rechtsanwalt Eser steht bundesweit für eine erste kostenfreie Bewertung telefonisch zur Verfügung.