Urteil Landgericht Saarbrücken: Widerruf eines Darlehensvertrages der Bank 1 Saar eG aus 2011 wirksam

Rechtsanwalt Simon Bender
03.08.201855 Mal gelesen
LG Saarbrücken stellt wirksamen Widerruf fest. Vertrag aus 2011 auch noch 2016 wirksam widerrufbar. Fehlerhafte Pflichtangaben begründen ewiges Widerrufsrecht. Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch.

Mit Urteil vom 27.07.2018 (Az. 1 O 97/18 - nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Saarbrücken festgestellt, dass ein im Jahre 2011 abgeschlossener Darlehensvertrag mit der Bank 1 Saar eG noch im Jahre 2016 wirksam widerrufen werden konnte, da die Widerrufsfrist des Vertrages nicht zu laufen begonnen hatte. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Bank 1 Saar eG von dem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte vertretenen Kläger keine Nichtabnahmeentschädigung fordern darf. Einen solchen Anspruch hatte die Bank geltend gemacht, da das Darlehen nicht vollständig abgerufen worden war.

Zur Begründung seiner Entscheidung stellte das Gericht darauf ab, dass in der Widerrufsbelehrung Pflichtangaben genannt worden waren, die tatsächliche keine Pflichtangaben für Immobiliardarlehen sind. Der Auffassung des BGH, dass es sich bei zusätzlich angegebenen Pflichtangaben um ein vertragliches Angebot handeln soll, den Beginn der Widerrufsfrist von der Erteilung zusätzlicher Angaben abhängig zu machen, schloss sich das Gericht mit sehr ausführlicher Begründung nicht an.

Neben den unzutreffenden Pflichtangaben besaß der Vertrag nach diesseitig vertretener Auffassung zusätzlich  fehlerhafte bzw. verwirrende Angaben zur Vertragslaufzeit, Fristberechnung und den Widerrufsfolgen. Auch deshalb konnte die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Das Gericht machte die zusätzlich gerügten Mängel allerdings nicht zur Grundlage seiner Entscheidung zu Gunsten des Klägers.

Was sollten Darlehensnehmer tun?

Wer nach dem 10.06.2010 einen Immobiliardarlehensvertrag geschlossen hat, sollte prüfen lassen, ob noch heute ein Widerruf des Darlehensvertrages möglich ist. In vielen Fällen kann auch noch heute durch einen Widerruf eine zinsgünstige Umschuldung oder die Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung erreicht werden. Ein weiterer Vorteil kann ein Nutzungsersatzanspruch gegen die Bank sein.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte berät und vertritt Darlehensnehmer deutschlandweit zur Durchsetzung von Widerrufsrechten außergerichtlich und gerichtlich. Gerne beraten wir auch Sie zu Ihren Möglichkeiten. Nehmen Sie zu uns unverbindlich Kontakt auf und wir geben Ihnen eine Einschätzung zu Ihrem Fall.

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