LG Hamburg: Haspa muss Schadensersatz leisten

Bankrecht
22.06.201842 Mal gelesen
Hamburg, 22.06.2018 Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse AG mit Urteil vom 07. Juni 2018 – 321 O 27/16 – erneut zu einer Schadensersatzverpflichtung verurteilt. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen im September 2008 mit der Haspa einen Immobiliendarlehensvertrag.

Hamburg, 22.06.2018 Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse AG mit Urteil vom 07. Juni 2018 - 321 O 27/16 - erneut zu einer Schadensersatzverpflichtung verurteilt. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger schlossen im September 2008 mit der Haspa einen Immobiliendarlehensvertrag. Bei diesen Darlehen steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Frist zur Ausübung dieses Widerrufsrechts wird jedoch nur durch eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung in Lauf gesetzt, was sich die Kläger nun erfolgreich zu Nutze machten. Neben der Rückabwicklung des Darlehens wurde ihnen auch Schadensersatz wegen eines möglichen Zinsschadens nach Widerruf zugesprochen.

Die von der Haspa überlassene Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Deswegen übten die Kläger ihr Widerrufsrecht mehr als sieben Jahre nach Vertragsschluss unter Berufung auf die Fehler in der Widerrufsbelehrung aus. Vorgerichtlich wies den Haspa den Widerruf als unwirksam zurück. Daher zogen die Kläger vor das Landgericht Hamburg und bekamen nun Recht.

"Das Landgericht Hamburg hat unsere Rechtsauffassung hinsichtlich der Ausstiegsmöglichkeit über den Widerruf bestätigt", kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die erstrittene Entscheidung. "Kunden der deutschen Sparkassen sollten ihre Umschuldungsmöglichkeiten wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen angesichts der noch immer niedrigen Marktzinsen kostenfrei prüfen lassen", rät Anwalt Hahn. "Das Besondere an diesem Urteil ist, dass die Haspa wegen ihrer vorgerichtlichen Weigerungshaltung sogar zum Schadensersatz verurteilt wurde", so Hahn. "Kunden, die ihre Rechte noch nicht durchgesetzt haben, sollten nunmehr tätig werden", teilt Hahn abschließend mit.

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte bietet Kunden von Banken und Sparkassen kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit an. Gegen die Haspa hat die Kanzlei in vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten bereits neun positive Urteile erstritten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat die Kanzlei in Widerrufsfällen bundesweit bereits über 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

 

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, und sein assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.