Dieselskandal – Audi A8 offenbar ins Visier der Prüfer geraten

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
21.06.2018109 Mal gelesen
Audi kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Nach diversen Rückrufen und der Festnahme des inzwischen vorläufig beurlaubten Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler könnte es nun auch unzulässige Abschalteinrichtungen beim Audi A8 geben.

Nach Medienberichten ist auch der neue Audi A8 ins Visier der Prüfer des Kraftfahrt-Bundesamts geraten. Wie zuerst die "Bild am Sonntag" berichtete, werde auch das neueste Dieselmodell der Luxuslimousine von den Prüfern des KBA im Hinblick auf unzulässige Abschalteinrichtungen unter die Lupe genommen. Nähere Informationen wurden zunächst nicht bekannt. Aus dem Bundesverkehrsministerium heißt es nur, dass das KBA ständig Fahrzeuge überprüfe. Dazu gehöre auch der A8. "Sollten Überprüfungen beim Audi A8 ergeben, dass auch hier eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, droht Audi ein weiterer Rückruf", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Der Abgasskandal ist bei Audi schon lange nicht mehr auf den Dieselmotor EA 189 beschränkt. Auch bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum wurden bereits unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Audi selbst hatte vor etwa einem Jahr die Überprüfung von ca. 850.000 Fahrzeugen mit Sechs- bzw. Achtzylindermotoren angekündigt. Dieser Vorgang ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Bei rund der Hälfte der Motoren gab es keine Beanstandungen, bei etwa einem Viertel stehe die Bewertung des KBA noch aus und für 216.000 Fahrzeuge wurde der Rückruf angeordnet. Zuletzt ordnete das KBA Anfang Juni den verpflichtenden Rückruf für den Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 an.

"Immer wieder neue Enthüllungen und Rückrufe zeigen, dass Audi als Premium-Marke des VW-Konzerns tief in den Abgasskandal verstrickt ist. Den Käufern der manipulierten Fahrzeuge drohen Software-Updates, Fahrverbote und ein enormer Wertverlust ihrer Pkw", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der schon zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher vertritt.

Wer sich gegen die Manipulationen der Autobauer wehren möchte, kann auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags klagen. Die Aussichten die eigenen Rechte gegen VW und die Konzerntöchter durchsetzen zu können, stehen gut, nachdem immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich entscheiden. Käufer manipulierter Autos mit dem Motor EA 189 sollten aber unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. Ende 2018 verjähren ihre Ansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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