Insolvenz der Dero Bank AG

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
15.03.201858 Mal gelesen
BaFin stellt Entschädigungsfall fest; Kunden werden mit bis zu 500.000,- EUR entschädigt

Regensburg/München, 15.03.2018 - Die Münchener Dero-Bank, die auf die Betreuung mittelständischer Unternehmen spezialisiert war, ist insolvent. Laut Mitteilung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wurde am 13. Februar 2018 beim Amtsgericht München der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dero Bank AG gestellt. Das Amtsgericht hat daraufhin am 14. März 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Ebenfalls am 14. März 2018 hat die BaFin gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt, da das Kreditinstitut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Die BaFin teilt hierzu mit:

"Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt - in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen."  

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet Gläubigern der Dero Bank AG, die von der Insolvenz der Bank betroffen sind, die rechtssichere Geltendmachung und Abwicklung der ihnen jeweils zustehenden Ansprüche durch Fachanwälte für Bankrecht an. Gläubiger der Dero Bank AG können sich für eine erste kostenlose und unverbindliche Kontaktaufnahme gerne über das unter folgendem Link erreichbare Kontaktformular an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden: 

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