LG München zu Schrottimmobilien: Bank haftet für die Finanzierung wucherischer Immobilienverkäufe an Verbraucher

Bankrecht
10.10.20072067 Mal gelesen

Neue Hoffnung für Erwerber von Schrottimmobilien: Die HypoVereinsbank haftet nach einem Urteil des Landgerichts München vom 31.5.2007 für die Finanzierung wucherischer Immobilienverkäufe an Verbraucher. Mit dieser neuen Rechtsprechung werden die Rechte der Erwerber von Schrottimmobilien weiter gestärkt.

Das Landgericht ging von folgender Annahme aus:

Bei der Vermittlung einer finanzierten "Schrottimmoblie" in instituionalisierter Zusammenarbeit zwischen Veräußerer und Finanzierer trifft die Bank ausnahmsweise eine Aufklärungs- und Hinweispflicht, wenn auf Grund des objektiv geringen Wertes der Immobilie und des dadurch wucherisch überhöhten Kaufpreises oder "Gesamtaufwandes" sie sich der Einsicht verschließt, dass dem Anleger hier ein wucherisches Geschäft angeboten wurde.

Von einer institutionalisierten Zusammenarbeit ist auszugehen, wenn die Bank die Finanzierung einer Vielzahl von Objekten aus einem Bauvorhaben eines Veräußerers übernimmt und diese Finanzierung durch den Vermittler der Immobilien Anlegern mit angeboten werden und zwar auch dann, wenn der eigentliche Vertragsabschluss durch einen Treuhänder erfolgte.

LG München, Urteil  v. 31.5.2007,  AZ 22 O 24028/04

Von besonderer Bedeutung ist, dass das Gericht einen Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung den ERwerbern von "Schrottimmobilien" zuspricht.

Das Landgericht rechnet dabei auf den Schaden alle Ersparnisse - auch die vorläufigen Steuerersparnisse, soweit der Kläger nicht nachweist, dass sie durch ein positives Urteil entfallen würden - an und verlangt die Herausgabe der Immobilie Zug um Zug.
 

Erwerber von Schrottimmobilen sollte zur Vermeidung etwaiger Verjährungsfrist zum 31.12.2007 jetzt aktiv werden und sich kompentent beraten zu lassen.