PoliScan Speed: RA Kirchmann berichtet im ZDF zum Messsystem

Autounfall Verkehrsunfall
12.04.2010 1940 Mal gelesen
PoliScan Speed - Verfahren weiter in der Kritik

Zum 50. Jubiläum des Lasers berichtet das ZDF im Magazin Drehscheibe am 08. April 2010 um 12.15 Uhr über das Messverfahren PoliScan Speed der Firma Vitronic. Hierzu wurde auch Rechtsanwalt Gordon Kirchmann wiederholt zu den Messproblemen bei diesem System befragt.

In dem Beitrag weist Rechtsanwalt Kirchmann insbesondere darauf hin, dass durch das Messsystem während des Messvorgangs alle vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen und gezählt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden hat.
Erfasst werden - so Kirchmann - auch Fahrzeuge, deren Messwerte systemintern als "falsch" verworfen werden. Gleichwohl wird der Grund dafür, dass der Messwert verworfen wird nicht gespeichert.

Deshalb kann nicht nachvollzogen werden, weshalb der "falsche Messwert" verworfen worden ist.

Auf alle Messwerte einer Messreihe bezogen lasse sich sodann nicht feststellen, weshalb ein Messwert als "richtig" vom System übernommen werde, während der andere Wert als "falsch" verworfen werde. Insgesamt bestünden deshalb erhebliche Zuordnungsprobleme hinsichtlich der erhobenen Geschwindigkeitsmesswerte.

Für einen Betroffenen im Bußgeldverfahren haben diese Probleme unmittelbare Auswirkung, weil im so genannten "standardisierten Messverfahren" der Betroffene nachweisen muss, dass seine Messung im konkreten Einzelfall fehlerbehaftet bzw. falsch ist.

Rechtsanwalt Kirchmann rät insofern etwaige Bußgelverfahren rechtlich überprüfen zu lassen, ggf. im Rahmen einer anwaltlichen Beratung.
In den allermeisten Fällen läuft es jedoch auf die Einholung eines verkehrstechnischen Sachverständigengutachtens hinaus, um vorhandene Probleme wirksam in das Bußgeldverfahren einführen zu können.

Es ist darauf hinzuweisen, dass inzwischen die Oberlandesgerichte Düsseldorf und das Kammergericht (Berlin) der Auffassung sind, es handele sich bei PoliScan Speed um ein standardisiertes Messverfahren. Dem stimmen die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann nicht zu. Durch eine Vielzahl von Verfahren und technischen Gutachten kann nachgewiesen werden, dass dies gerade nicht der Fall ist.

Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215


haben ihren Arbeitsschwerpunkt auf die Verteidigung in Bußgeldverfahren gerichtet und stehen Ihnen gerne für eine Beratung fernmündlich, per Email oder auch persönlich - nach Terminabsprache - zur Verfügung.

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1017682/Neue-Laser-Blitzer