PoliScan Speed: AG Dillenburg kritisiert Messsystem als nicht rechtsstaatlich

Autounfall Verkehrsunfall
20.11.20092166 Mal gelesen

Mit Freispruch endete am 05.10.2009 ein Verfahren vor dem Amtsgericht Dillenburg (3 OWi 2 Js 54432/09), bei welchem einem Betroffenen vorgeworfen worden ist, die zulässige Höchtsgeschwindigkeit um 56 km/h auf einer Autobahn überschritten zu haben.

Letztendlich konnten - trotz Sachverständigengutachten - Zweifel an der Richtigkeit der Messung bei dem zuständigen Gericht nicht ausgeräumt werden. Und bei verbleibenden Zweifeln hat das Gericht freizusprechen.

Grund für den Zweifel ist die Tatsache, dass das Messbild, welches durch das Messgerät PoliScan Speed gefertigt wird, einen Bereich zeigt, der ungefähr 20 bis 30 Meter hinter dem Messbereich liegt. Die tatsächliche Messung wird also gar nicht dokumentiert. Die Messung kann auch nicht die Vernehmung des Messbeamten "richtiggestellt" werden, weil der Messbeamte die Messung nicht selbstverantwortlich vornimmt, sondern das Messgerät allein.

Die Rechtsanwälte

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sind schwerpunktmäßig damit befasst in Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic, zu verteidigen.

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