FAHRERLAUBNIS: Fehlende Fahreignung bei Zuckerkrankheit (diabetes mellitus)

Autounfall Verkehrsunfall
13.02.20092321 Mal gelesen

Bei einer Erkrankung innerer Organe oder Organsysteme kann es zu nachteiligen Veränderungen kommen, welche sich auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beziehen, so dass die Fahreignung selbst davon betroffen ist. 

Der Gemeinsame Beirat für Verkehrsmedizin bei dem Bundesministerium für Verkehr u.a. hat so genannte Begutachtungs-Leitlinien zur Fahreignung aufgestellt. In diesen Leitlinien sind unter anderem auch Informationen zur Begutachtung internistischer Erkrankungen aufgeführt. Insofern äußern sich diese Leitlinien auch zum Problem der Fahreignung bei diabetes mellitus. 

Für denjenigen, der eine Fahrerlaubnis erwerben will, oder dem eine Fahrerlaubnis entzogen wurde, und der ein ärztliches Gutachten beibringen muss (bspw. im Rahmen der MPU!!!), können sich konkrete Probleme dahingehend ergeben, dass entweder die Beibringung eines günstigen medizinischen Gutachtens gefordert wird.

Wer dann nicht fristgerecht ein positives / günstiges Gutachten zur Fahreignung vorlegt, dem wird ohne weiteres die Fahrerlaubnis versagt bzw. nicht erteilt. 

Diabetes mellitus hat dabei erhebliche verkehrsmedizinische Bedeutung.

Die Gefahren dieser Krankheit liegen darin begründet, dass es unverhofft zu Stoffwechselentgleisungen kommen kann. 

Es ist wie folgt zu unterscheiden:
 
1. Unterzucker (Hypoglykämie)

Dabei kommt es zu einem Kontrollverlust, zu Verhaltensstörungen und Einschränkungen des Bewußtseins, hin bis zu plötzlich auftretenden Bewußtlosigkeiten. 

Zu Unterzucker kann es insbesondere bei Insulinbehandlungen kommen, wobei die Betroffenen Warnzeichen wie Zittern, Schweißausbruch, Sehstörungen und Heißhunger erkennen und dementsprechend reagieren können. 

Die Fahreignung fehlt aber, wenn diese ?Warnzeichen? sehr schnell eintreten und vom Betroffenen nicht kontrolliert werden können, sprich: wenn die Unterzuckerung sehr massiv auftritt. 

Bei diesem Krankheitsbild muss der davon Betroffene ggf. im Rahmen einer Therapie ein sog. Wahrnehmungstraining durchlaufen und nachweisen.

 
2. Überzucker (Hyperglykämie)

Überzucker kann zu Symptomen wie Schwäche, Übelkeit, vermehrte Erschöpfung, psychischer Verlangsamung und Bewußtseinsstörungen, bis hin zum Präkoma und Koma diabeticum, führen. 

Je nach Ausprägung des Krankheitsbildes sind Betroffene nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geeignet. 

Die genannten Leitlinien gehen davon aus, dass ein gut eingestellter Diabetiker (ohne Krankheitszeichen) den Anforderungen an den Straßenverkehr gerecht werden kann, mithin über eine Fahreignung verfügen wird.

Gleichwohl wird die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Umstände klären lassen, sofern sie davon Kenntnis erlangt.

 
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