Kiffen und Führerschein - Nach regelmäßigem Konsum von Cannabis sind Nachweis von einjähriger Abstinenz und Einstellungswandel erforderlich

Autounfall Verkehrsunfall
05.02.2009 1751 Mal gelesen
Steht ein regelmäßiger Konsum von Cannabis fest, gilt der Betroffene als nicht fahrgeeignet und ihm ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bedarf es des Nachweises einer mindestens einjährigen Abstinenz und der Beibringung eines medizinisch-psychologischen-Gutachtens (MPU), in dem ein stabiler Einstellungswandel des ehemaligen Konsumenten bestätigt wird. Die bloße Abkehr vom Drogenkonsum reicht nicht aus.
 
Der einjährige Abstinenzzeitraum muss seit dem letzten feststehendem Konsum verstrichen sein. Drogenscreenings sind nur aussagekräftig, wenn sie zu einem für den Betroffenen nicht vorhersehbaren Zeitraum erfolgen.
 
Unter ?regelmäßiger Einnahme? ist zu verstehen, wenn Cannabis täglich oder nahezu täglich konsumiert wird. Auch bei relativ kurzer Dauer des Zeitraums in welchem regelmäßig Cannabis konsumiert wurde,  kann von ?regelmäßiger Einnahme? ausgegangen werden.  Es genügt dafür bereits ein Zeitraum von sechs Wochen. Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob mit Langzeitschäden körperlicher oder psychischer Art zu rechnen ist. Für den Verlust der Fahreignung genügt bereits die Wahrscheinlichkeit einer durch den regelmäßigen Konsum hervorgerufenen Toleranz, die das subjektive Intoxikationsempfinden herabsetzt. 
 
Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts München hervor (VG München, Urteil vom 4.12.2007, AZ. M 1 K 07/2536).
 
Anmerkung:  Liegt nur ?gelegentlicher Konsum? von Cannabis vor, darf die Beibringung einer MPU erst dann angeordnet werden, wenn weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen (§  14 Abs.  1 S. 4 FeV). Der gelegentliche Konsum allein stellt die Fahreignung noch nicht in Frage. Oft wird dann von der Fahrerlaubnisbehörde aber der Verdacht auf einen regelmäßigen Konsum geäußert und eine chemisch-toxikologische Untersuchung verlangt. Bestätigt die festgestellte Konzentration den Verdacht auf regelmäßigen Konsum von Cannabis, wird eine MPU angeordnet.