VW-Rückruf: Software-Update macht Probleme

Autounfall Verkehrsunfall
31.08.2016377 Mal gelesen
Der Volkswagen-Konzern musste am 22.09.2015 öffentlich einräumen, in weltweit rund 11 Millionen Dieselfahrzeugen mit den Motorentypen EA 189 verbotene Abschalteinrichtungen installiert zu haben, um auf dem Prüfstand wesentlich geringere Schadstoffausstöße vorweisen zu können, als unter Normalbetrieb im Straßenverkehr. Nur so konnten die Herstellerangaben und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte bei der Abgasprüfung eingehalten werden.

Während sich Volkswagen in Amerika um eine Einigung mit den dort betroffenen Kunden bemüht, ist in Deutschland auch ein Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals nichts wesentliches passiert. Kunden in den USA können sich entscheiden, ob sie die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben oder eine Mängelbeseitigung durchführen lassen. Zudem wurde ihnen von VW eine zusätzliche Entschädigungszahlung in Höhe von 5.000,00 bis 10.000,00 US-Dollar pro Fahrzeug angeboten. Deutsche Kunden müssen sich hingegen in die Werkstatt begeben, um das Fahrzeug mittels eines Software-Updates umrüsten zu lassen. Eine Rückgabe des Fahrzeugs oder eine Entschädigungszahlung wird jedoch vonseiten des VW-Konzerns ausgeschlossen. 

Freiwillig ist die angebotene Minimallösung von VW mit dem Software-Update jedoch nicht. Der Konzern betont in den Rückrufschreiben, dass der Betrieb des Fahrzeugs gem. § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung behördlich untersagt werden kann, wenn das Update nicht aufgespielt wird. Bis heute ist völlig unklar, wie sich dieses Software-Update auf den Motor auswirkt. Während der Konzern den betroffenen Kunden schriftlich zusichert, dass mit der Umrüstung keine negativen Folgen verbunden seien, zeigen die jüngsten praktischen Erfahrungen etwas anderes. In "Bild" berichtete jüngst ein Hamburger Tiguan-Fahrer über die an seinem Fahrzeug vorgenommene Umrüstung. Nach seinen Angaben musste er ernüchternd feststellen, dass der Motor nach dem Software-Update schlechter lief als vorher. Entsprechende Nachweise liegen ihm vor, da er vorher und nachher für rund 3.000,00 EUR Messungen auf einem Prüfstand vornehmen ließ. Diese zeigten, dass die Leistung nach dem Update um sechs PS gesunken war, das Drehmoment geringer wurde, der Verbrauch um 0,5 bis 0,7 Liter pro 100 Kilometer anstieg, der Motor viel lauter war und auch die Start-Stopp-Automatik seltener aktiv geworden ist. Im kalten Zustand und im Schubbetrieb sei zudem ein deutliches Ruckeln des Motors aufgetreten. Eine Beschwerde des Kunden führte dazu, dass ihm Volkswagen ein Update des Updates aufspielte. Dieses konnte zwar die Geräusche des Motors und dessen Leistung verbessern, aber nicht die nach dem VW-Update aufgetretenen Probleme mit der Start-Stop-Automatik und dem Drehmoment. 

Letztlich liegt die Umrüstung der manipulierten Fahrzeuge allein im Verantwortungsbereich von Volkswagen. Der Konzern muss dafür Sorge tragen, dass das Software-Update zu keinen nachteiligen Einflüssen auf die Leistung, den Verbrauch und die Dauerhaltbarkeit des Motors sowie seiner Komponenten führen wird. Volkswagen geht jedoch davon aus, dass mit dem Software-Update eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung stattgefunden hat. Insofern kann es dazu kommen, dass der betroffene Kunde nach einer erfolgten Umrüstung plötzlich nachweisen muss, dass sich etwas an der Fahrleistung oder den Fahreigenschaften geändert hat. Die ersten Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Umrüstung zu Problemen führen kann und ganz offensichtlich nicht ohne Einfluss auf Fahreigenschaften bleibt. Auch Folgeschäden am Motor sind nicht ausgeschlossen. Daher sollten Kunden, die mit ihren Autos bereits in der Werkstatt waren, unter keinen Umständen auf ihre Rechte verzichten und vorbehaltlos eine Mängelfreiheit bestätigen. Es bestehen auch im Anschluss an das Software-Update nach wie vor Gewährleistungsansprüche. Auch Folgeschäden müssen weiterhin ersetzt werden. Volkswagen muss für sämtliche Schäden eintreten, die durch die Manipulation des Motors EA 189 entstanden sind. Allerdings müssen Gewährleistungsrechte hierzulande aktiv geltend gemacht werden. HAHN Rechtsanwälte fordert daher für betroffene Kunden von Volkswagen und den jeweiligen VW-Händlern konkrete Zusagen ein, dass sämtliche Schäden übernommen werden müssen. Sprechen Sie uns diesbezüglich gern an.