EU- Führerschein Risiko und Chance

Autounfall Verkehrsunfall
16.01.20091154 Mal gelesen

Sie haben einen EU Führerschein? Die Fahrerlaubnisbehörde bedrängt Sie trotzdem?

Die Rechtslage ist trotz mehrnaliger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes immer noch nicht einfach, geschweige denn übersichtlich. Als Grundregel für einen in Deutschland wirksamen bzw. zu akzeptierenden EU-Führerschein müssen folgende Vorausssetzungen vorliegen:

- Sie waren im EU-Ausland VOR Erteilung des Führerscheines mindestens 185 Tage gemeldet,

- zumindest ergibt sich aus dem Führerschein oder anderen feststehenden Informationen des Ausstellerstaates nichts anderes (hier werden zur Zeit viele Verfahren geführt; unsere Kanzlei hat im Rahmen von Eilverfahren sehr günstige Entscheidungen erkämpft),

- der Führerschein/die Fahrerlaubnis wurde nach dem Ablauf einer (von einem deutschen Gericht ausgeurteilten) Sperrfrist ausgestellt,

- Sie sind nicht erneut   - nach Ausstellung des EU-Führerscheines  - verkehrsrechtlich auffällig geworden.

Grundsätzlich gilt nach der Rechtsprechung des EuGH: Die Mitgliedsstaaten haben Führerscheine untereinander anzuerkennen. Ausnahme: Es ergibt sich aus dem Führerscghein oder anderen unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaates, dass die Voraussetzungen zur Erteilung des Führerscheines/der Fahrerlaubnis zum Erteilungszeitpunkt nicht vorgelegen haben. Wie so oft bei rechtlichen Problemstellungen muss jeder Einzelfall genau geprüft werden.

Gern beantworten wir Ihre Fragen.

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