Lasermessung mit PoliScan Speed – keine Wunderwaffe !!

Autounfall Verkehrsunfall
30.10.20086117 Mal gelesen

Das VITRONIC Verkehrsmessger?PoliScan Speed ist nicht die Wunderwaffe, für die sie von manchem Politiker hingestellt wurde. 

Wir mussten feststellen, dass die Messbilder hinsichtlich der abgebildeten Fahrer und deren Identifikationsmerkmalen nicht so eindeutig sind, wie sie angepriesen werden. 

Darüber hinaus sind die Messbilder nicht als gerichtsverwertbare Beweismittel verwendbar, wenn beispielsweise der Unterrahmen der Auswerteschablone nicht erkennbar unterhalb der Vorderräder liegt, sich zwei Fahrzeuge auf zwei Fahrstreifen befinden und Teile von beiden sich innerhalb des Rahmens der Auswerteschablone befinden oder aber wenn sich weder Kennzeichen, noch ein Vorderrad innerhalb der Auswerteschablone befinden. 

Auch kommt es wiederholt dazu, dass das Messgerät nicht eindeutig zwischen Pkw und Lkw unterscheiden kann. 

Informationen des Herstellers finden Sie hier: www.vitronic.de/verkehr/poliscansupstrongemspeedemstrongsup/ 

Wenn Sie von einer solchen Geschwindigkeitsmessung betroffen sind, dann lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Häufig reicht es allein aus, dass sich ein Rechtsanwalt als Verteidiger bestellt und der Bußgeldstelle das Gesuch auf Akteneinsicht anzeigt, um das Verfahren durch Einstellung zu beenden. 

Werden die Akten zur Einsichtnahme überlassen, ist zu prüfen, ob Messfehler vorliegen und ob die Identifikationsverteidgung Aussicht auf Erfolg bietet. 

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