Motorrad-Unfall: Nutzungsausfall-Schadenersatz auch für Harley Davidson möglich!

Autounfall Verkehrsunfall
10.10.20081005 Mal gelesen

Hier wurde bei einem Verkehrsunfall die Harley Davidson des Typs Electra-Glide des Klägers beschädigt. Das Motorrad befand sich im Zeitraum vom 18.03.2006 bis zum 03.06.2006 (78 Tage!) zur Reparatur in einer Fachwerkstatt.

Für diesen Zeitraum begehrt der Kläger von der beklagten Versicherung Nutzungsausfall in Höhe von 5.148,- € (78 Tage x 66,- € Tagessatz!). Die beklagte Versicherung wendete ein, keinen Nutzungsausfall erstatten zu müssen, weil der Kläger auf seinen privaten Pkw zurückgreifen konnte. Das OLG Düsseldorf hielt bezüglich des Nutzungsausfalls aber fest, dass dem Kläger grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall zusteht.

Die unstreitige Tatsache, dass dem Kläger während des Ausfallzeitraums ein Auto zur Verfügung stand, steht dem nicht entgegen, da der Gebrauchsvorteil der Harley Davidsonnicht durch die Nutzung des Pkws ersetzt werden kann. Die jeweiligen Nutzungswerte entsprechen sich nicht, weil das Motorrad der Luxusklasse angehört. Die Benutzung der Harley Davidson befriedigt lediglich das Interesse des Klägers an Mobilität. Der Kläger muss sich jedoch hinsichtlich des geltend gemachten Zeitraums eine Begrenzung seines Anspruchs gefallen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Nutzungswille nicht für die vollen 78 Tage bestand (z.B. bei schlechtem Wetter). Daher hat das OLG Düsseldorf den Anspruch um 1/3 gekürzt. Somit wurde die beklagte Versicherung verurteilt, an den Kläger Nutzungsausfall in Höhe von 3.432,- € zu zahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen (OLG Düsseldorf, I-1 U 199/07).

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor RA Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.