Drogenkonsum beim Autofahren - "Billige" Ausreden helfen nicht

Drogenkonsum beim Autofahren - "Billige" Ausreden helfen nicht
09.03.2015216 Mal gelesen
Wer sich nach einem Konsum von Betäubungsmitteln hinters Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, muss mit einem sofortigen Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Will man sich mit einem angeblichen „versehentlichen“ Konsum rechtfertigen, so muss man einen solchen glaubhaft erklären können.

So beschloss es kürzlich das Oberverwaltungsgericht Sachsen in einem Urteil (Az.: 3 B 148/14). Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.

Im konkreten Fall geriet ein LKW-Fahrer in eine Verkehrskontrolle. Hierbei musste er sofort seinen Führerschein abgeben, weil ein Bluttest große Mengen an Speed sowie Crystal nachwies. "Zwar sagte der Fahrer, er habe seit Jahren bereits keine Betäubungsmittel mehr genommen und er habe am Abend zuvor sein Getränk versehentlich mit jenem seines Bruders, welches mit Rauschmitteln angereichert war, vertauscht. Eine solche Erklärung konnte ihm aber nicht weiterhelfen.", erzählt Rechtsanwalt Bernhardt.

Einen vom Fahrer gegen seinen Führerscheinentzug eingelegten Einspruch wies das Oberverwaltungsgericht Sachsen schließlich ab. Hier ging man bei Gericht wegen eines sehr unauffälligen Verhaltens des Fahrers beim Bluttest nämlich von einer Abhängigkeit aus. Beim Bluttest konnte die Ärztin nämlich keine Muskelzuckungen, Erbrechen beziehungsweise Pupillenerweiterungen feststellen, was laut Richtern auf eine Abhängigkeit sowie eine regelmäßige Einnahme von Betäubungsmitteln hinweise. Im Falle einer tatsächlichen Abstinenz hätte der Fahrer schnell eine berauschende Wirkung feststellen müssen.

"Auch ließen sich die Richter nicht mit einem Verlust des Arbeitsplatzes ohne eine Fahrerlaubnis erweichen. Weil hier nämlich Gefahren für Leben sowie Gesundheit von weiteren Verkehrsteilnehmern vorlagen, treten die Interessen des Fahrers zurück.", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Als Teilnehmer am Straßenverkehr sollte man also stets auf einen Konsum von Betäubungsmitteln verzichten.