Handynutzung bei (automatisch) abgeschaltetem Motor

Handynutzung bei (automatisch) abgeschaltetem Motor
31.10.2014460 Mal gelesen
Darf man bei abgeschaltetem Motor das Handy benutzen? Dieser Frage ging das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 09.09.2014 nach. mehr...

Darf man bei abgeschaltetem Motor das Handy benutzen?

In dieser Frage hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 09.09.2014 (Az.: 1 RBs 1/14) entschieden und festgestellt, dass ein Fahrzeugführer dann sein Handy im Auto benutzen darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor in Folge einer automatischen Eco Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund abgeändert. Das Urteil des OLG Hamm ist bereits rechtskräftig.

Dem Sachverhalt liegt zu Grunde, dass der Betroffene vor einer roten Ampel halten musste. Dabei schaltete sich der Motor seines Fahrzeuges aufgrund einer sogenannten Eco-Start-Stopp-Funktion automatisch aus. Während dieser Zeit hat er sein Handy benutzt, indem er mit diesem telefonierte.

Die erste Instanz, das Amtsgericht, hat ihn noch wegen verbotenen Telefonierens mit dem Handy zu einer Geldbuße von € 40,00 verurteilt, wogegen der betroffene Rechtsmittel eingelegt hat.

Das OLG Hamm hat ihn dann freigesprochen mit der Begründung, dass das in der Straßenverkehrsordnung geltende Verbot ein Handy zu benutzen nicht gilt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das OLG Hamm hält weiterhin fest, dass der Gesetzeswortlaut dabei nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor unterscheidet.

Die Verbotsvorschrift habe vielmehr den Zweck, dass gewährleistet werden soll, dass dem Fahrzeuglenker beide Hände für die Fahraufgaben zur Verfügung stehen. Wenn das Fahrzeug jedoch steht und der Motor nicht in Betrieb ist, fallen auch keine Fahraufgaben an, für welche der Fahrzeuglenker beide Hände benötigt.


Vorstehendes ist nur eine generelle Übersicht und ersetzt keinesfalls eine fundierte anwaltliche Beratung. Es ist von großer Wichtigkeit, jeden Fall einzeln zu betrachten. Nur so kann auf Ihre Situation rechtlich richtig eingegangen und Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt Robin Schmid in Schwäbisch Gmünd

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