Der Unfallersatztarif

Autounfall Verkehrsunfall
26.05.2008802 Mal gelesen

Viele Autofahrer, die unverschuldet einen Unfall erleiden und dringend auf ein Ersatzfahrzeug aufgrund ihrer beruflichen Situation angewiesen sind, stellen sich die Frage, wie hoch die Kosten eines Ersatzfahrzeuges eigentlich sein dürfen.

Zunächst einmal sollte man sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, bevor man überhaupt einen Mietwagenvertrag vereinbart. Mit der Versicherung sollte dann klar geregelt werden, welche Art von KFZ genehmigt wird und vor allem für welche Dauer eine Anmietung erfolgen sollte. Ferner sollte man sich - sofern gegeben - von der Versicherung einige Vermieter nennen lassen, mit die Versicherung gute Erfahrungen gemacht hat. Sofern keine genannt werden, sollte man einige Tarife von Autovermietern miteinander vergleichen und nicht gleich den nächstbesten Vermieter wählen.

Erklärt man sodann gegenüber dem Vermieter, man habe einen Unfall gehabt und benötige nunmehr schnellstens ein KFZ, so haben die meisten Vermieter sog. "Unfallersatztarife", d.h. die Anmietung geschieht in diesem Fall zu einem erhöhten Preis, für ein und dasselbe Fahrzeug (Bsp.: Ein VW Golf V kostet dann nicht 60,00 € pro Tag, sondern 80,00 € pro Tag). Diese erhöhten Tarife werden von den Haftpflichtversicherungen nicht übernommen, es werden lediglich die marktüblichen Preise gezahlt.

Jeder geschädigte Autofahrer sollte sich demnach vor der Anmietung eines Ersatzwagens genauestens erkundigen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung, alles andere wäre mit einem erhöhten Kostenrisiko verbunden.

Im Ergebnis sollte sich sogar jeder Geschädigte genau überlegen, ob ein Ersatzwagen überhaupt nötig ist, da in den meistens Fällen eine Nutzungsausfallentschädigung wirtschaftlich besser ist.

Burgwedel, 26.05.2008          Joachim Grass, Rechtsanwalt