Neues Punktesystem erschwert den Punkteabbau

Neues Punktesystem erschwert den Punkteabbau
03.04.2014690 Mal gelesen
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem in Kraft tritt, wird es schwieriger die Punkte für Verkehrsdelikte wieder abzubauen. Nur einmal innerhalb von fünf Jahren besteht die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar maximal einen Punkt abzubauen.

Da hier das Tattagsprinzip gilt, kann der Punkt nur dann abgebaut werden, wenn noch kein weiterer Verkehrsverstoß vorliegt, der später zu einem Anstieg über die Fünf-Punkte-Grenze führen werden. Pflichtseminare gibt es nach dem neuen System nicht mehr.

Bisher sind die Möglichkeiten, die Punkte in Flensburg wieder abzubauen weitaus größer. Wer vier bis acht Punkte auf seinem Konto hat, kann durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder bis zu vier Punkte abbauen. Bei 9 bis 13 Punkten können durch ein Aufbauseminar immerhin noch zwei Punkte abgebaut werden. Hat jemand schon 14 bis 17 Punkte gesammelt, kann er durch eine verkehrspsychologische Beratung zwei Punkte wieder loswerden.

Daher kann es im Einzelfall durchaus lohnend sein, durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte wieder abzubauen. Beispiel: Hat jemand acht Punkte in Flensburg würden diese in dem neuen System zu vier Punkten umgerechnet, was eine Ermahnung zur Folge hätte. Außerdem ist der Führerschein dann schon bei acht Punkten weg. Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar könnte er vier Punkte abbauen und hätte dann nur noch vier Punkte. In dem neuen System werden diese dann zu zwei Punkten umgerechnet, die noch keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen.

Allerdings werden nach dem neuen System nur noch die Verkehrsverstöße bestraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Auch alte Einträge, die nicht unter diese Rubrik fallen, werden zum 1. Mai 2014 gelöscht. Außerdem entfällt nach dem neuen System auch die Tilgungshemmung für ältere Punkte bei neuen Verstößen. Jeder Verstoß verjährt dann für sich. "Insofern muss im Einzelfall entscheiden werden, wann die Teilnahme an einem Aufbauseminar zum Punkteabbau jetzt noch wirklich notwendig ist. Vielmehr muss jetzt bei laufenden Bußgeldverfahren darauf geachtet werden, ob der Punkteeintrag vor oder nach dem 1. Mai 2014 sinnvoller ist. Erfolgt er erst nach dem 1. Mai wird die Tilgung älterer Punkte nicht mehr gehemmt", erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Es kann also sinnvoll sein, die Rechtskraft im Bußgeldverfahren hinauszuzögern."

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

Fax: 06021 / 38 665-11

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