BLOG-SERIE: Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Verkehrsunfall habe?

Autounfall Verkehrsunfall
19.03.2014268 Mal gelesen
Welche Angaben sollte ich mir nach einem Verkehrsunfall notieren und wie kann mir der Fachanwalt für Verkehrsrecht in solch einer Situation helfen? Erfahren Sie mehr in unserer neuen Blog-Serie.

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Wenn ich einen Verkehrsunfall habe, sollte ich zunächst, so der Verkehr hierdurch nicht über die Maßen behindert wird, den Pkw in der Position belassen, in der er sich nach dem Unfall befindet und ihn nicht versetzen. Zur eigenen Sicherheit und auch um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, sollte ich unbedingt die Unfallstelle absichern. Als nächstes sollte erste Hilfe für verletzte Personen geleistet werden und der Notruf gewählt werden. Anschließend sollte ich die Polizei rufen, da diese die Beweise am Tatort sichert.

Welche Angaben sollte ich mir nach einem Verkehrsunfall notieren?

Ebenfalls sollte ich nach dem Unfall Fotos der Unfallstelle, der Pkws und der Schäden anfertigen. Wenn die Möglichkeiten dazu gegeben ist, sollten auch die Namen der beteiligten Personen sowie deren Adressen und Telefonnummern befragt und aufgenommen werden. Die amtlichen Kfz-Kennzeichen von den am Unfall beteiligten Fahrzeugen sowie deren Anhängern sollte ich mir jedoch als erstes notieren. Denn über das Kfz-Kennzeichen können weitere wichtige Angaben wie die Versicherungsnummer der anderen Fahrzeughalter über die Polizei bzw. der Versicherung ermittelt werden.

Sollte ich immer nach einem Unfall die Polizei anrufen?

Auch wenn der am Unfall beteiligte lieber nicht die Polizei rufen will, da er ja zugibt, dass er Schuld sei, sollte die Polizei hinzugezogen werden, da es häufig so ist, dass der Unfallbeteiligte seine Meinung später ändert. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Schäden am Fahrzeug sinnvoll. Auch im Falle des Selbstverschuldens sollte zur eigenen Absicherung die Polizei gerufen werden.

Muss ich den Schaden meiner Versicherung melden?

Der Schaden sollte immer (spätestens innerhalb einer Woche nach dem Verkehrsunfall) der eigenen Versicherung gemeldet werden. Wurden bei dem Unfall sogar Personen verletzt, muss der Versicherte eine Schadensmeldung innerhalb der nächsten 48 Std. tätigen. 

Bei kleineren Sachschäden ist es sogar möglich, den Schaden nachträglich bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu melden.

Wie kann mir der Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?

Ist der Unfall durch die Polizei aufgenommen worden, sollte ich unmittelbar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren und ihm den Unfall schildern. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann mir unmittelbar Ratschläge in Bezug auf die Anmietung eines Mietwagens, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen und die weiteren notwendigen Schritte erteilen.

Ferner kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht mir auch einen seriösen Sachverständigen vermitteln. Sofern ich keine Schuld am Unfall habe, steht mir grundsätzlich frei einen Sachverständigen meiner Wahl für die Begutachtung und Feststellung des Schadens zu beauftragen.

Nach Erhalt des Gutachtens gibt mir der Fachanwalt für Verkehrsrecht auch eine Einschätzung, ob ich den Pkw reparieren lassen sollte, oder sich dies finanziell nicht mehr lohnt, ob ich den Wagen verkaufen kann und wie dieser Verkauf abgewickelt wird.

Zur Sicherheit sollte ich meine Kfz-Haftpflichtversicherung, auch in den Fällen, in denen ich keine Schuld trage, unmittelbar über den Unfall informieren.

Sämtliche weitere Schritte, also die vollständige Abwicklung der Geltendmachung des mir erlittenen Schadens übernimmt der Fachanwalt für Verkehrsrecht.