Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen von einem Verkehrsunfall, Amtsgericht München

Verwertbarkeit privater Videoaufnahmen von einem Verkehrsunfall, Amtsgericht München
23.07.2013323 Mal gelesen
Über die Frage der Verwertbarkeit eines privat aufgenommenen Videos zu Beweiszwecken in einem wegen eines Verkehrsunfall geführten Zivilprozess hat das Amtsgericht München entschieden.

Danach hängt es von einer Interessenabwägung ab, ob ein solches privates Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, Amtsgericht München, Urteil vom 6.6.13, AZ 343 C 4445/13 (nicht rechtskräftig).

In dem konkreten Sachverhalt gelangt das Amtsgericht München zu dem Ergebnis, dass das privat aufgenommene Video verwertet werden durfte.

Die dazu vom Amtsgericht München am 6.6.2013 veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen
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