OLG München zur Haftung bei Auffahrunfall nach Zurückrollen an Tiefgaragenrampe

OLG München zur Haftung bei Auffahrunfall nach Zurückrollen an Tiefgaragenrampe
01.06.2013557 Mal gelesen
Nach Auffassung des OLG München haftet der auffahrende Fahrer bei einer Kollision nach Zurückrollen des Unfallgegners an einer Tiefgaragenrampe auf Schadensersatz (vgl. OLG München, Urt. v. 09.08.2012; Az. 10 U 572/12).

Hintergrund der Entscheidung war ein Auffahrunfall an einer Tiefgaragenausfahrt mir Rampe. Die Klägerin wollte an der Rampe anfahren, gab hierbei jedoch zu wenig Gas und rollte einen halben Meter zurück. Durch das hinter ihr befindliche Fahrzeug kam es zu einem Auffahrunfall. Das OLG München verurteilte den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zum Schadensersatz.

Wer an einer Tiefgaragenrampe anfahre, dürfe einen halben Meter zurückrollen. Nachfolgende Fahrer müssten damit rechnen und einen Sicherheitsabstand einhalten. Werde der Abstand nicht eingehalten, bestehe eine Haftung auf Schadensersatz.

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