Hintergrund der Entscheidung war ein Auffahrunfall an einer Tiefgaragenausfahrt mir Rampe. Die Klägerin wollte an der Rampe anfahren, gab hierbei jedoch zu wenig Gas und rollte einen halben Meter zurück. Durch das hinter ihr befindliche Fahrzeug kam es zu einem Auffahrunfall. Das OLG München verurteilte den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zum Schadensersatz.
Wer an einer Tiefgaragenrampe anfahre, dürfe einen halben Meter zurückrollen. Nachfolgende Fahrer müssten damit rechnen und einen Sicherheitsabstand einhalten. Werde der Abstand nicht eingehalten, bestehe eine Haftung auf Schadensersatz.
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OLG München zur Haftung bei Auffahrunfall nach Zurückrollen an Tiefgaragenrampe
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