UNFALL IM AUSLAND? SEHR WICHTIGE ENTSCHEIDUNG DES EuGH vom 13.12.2007

Autounfall Verkehrsunfall
15.12.20071452 Mal gelesen

Am 13.12.2007 hat der eurpäische Gerichtshof einen sehr wichtigen Fall entschieden und damit einige strittige Fragen der Vergangenheit endgültig für die Zukunft aufgelöst:

- wenn ich im europäischen Ausland einen Unfall habe und einen Anspruch gegen den Gegner, kann ich dann dennoch in der BRD klagen ?

"JA", sagte der EuGh eindeutig mit Urteil vom 13.12.2007- dies ist damit eine sehr wichtige Entscheidung im verkehrsrechtlichen Bereich des Jahres 2007. Der OLG Köln hatte dies schon zuvor so gesehen und entschieden, andere deutsche Gerichte hatten jedoch leider eine andere Ansicht, womit den Anspruchstellern die Verwirklichung der Ansprüche sehr schwer gemacht wurde.

RA Sagsöz, Bonn