Vorsicht: Beim Unfall mit Rudolph sind Sie nicht versichert!

Autounfall Verkehrsunfall
15.12.20071299 Mal gelesen

Sie kennen ihn bestens: unseren rotnasigen Freund Rudolph, das meistbesungene Schlittentier der Welt.

Manch einen verschlägt die saisonale Sehnsucht in Gegenden, wo man vielleicht nicht gerade mit Rudolph, aber einem seiner Verwandten im Dunkeln auf der Landstraße in eine Kollision verwickelt wird.

Verlässt man sich blind auf die Kaskoversicherung, mag man ein unweihnachtliches Wunder erleben: Rentiere haben zwar Fell, sie sehen für den Städter auch etwas wie Rehe oder Hirsche aus. Sie stellen aber für die "Haarwildklausel" einen Grenzfall dar. Wie bereits ( s. meinen Artikel zu Wildunfällen) erläutert orientiert diese sich am Jagdschutzgesetz und hält daher Unfälle mit Rentieren für ebenso wenig relevant wie etwa mit Tigern (die auch über ein schönes Fellkleid verfügen).

Entsprechend sah das OLG Frankfurt im Urteil vom 25.06.2003 (AZ: 7 U 190/02) den Schaden aus einem Rentierunfall nicht als Versicherungsfall an. Nach den AGB der Versicherung waren lediglich Unfälle mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG abgedeckt, - etwa Rotwild, Damwild und Sikawild (was das auch immer sei). Der verständige Versicherungsnehmer hätte aus den Beschränkungen in den AGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG erkennen können, dass er nicht gegen jede Art von Wildunfällen versichert ist (also Vorsicht vor Rudolph & Co.).

Handelt es sich wirklich um ein "exotisches Problem"?

Hierzulande sicher.
Wenn Sie im Urlaub durch Skandinavien fahren, gewinnt diese Problematik jedoch an Bedeutung:
Finnlands Rentiere sorgen für ca. 3500 Unfälle im Jahr. Eine noch größere Gefahr geht in Norwegen von Elchen aus, hier nahm die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahrzehnt deutlich zu. So kam es allein im Jahre 2000 zu 4500 Wildunfällen mit Elchen, davon 10 tödlichen Unfällen und über 300 Unfällen mit schweren Körperverletzungen. Der Fernsehsender "3sat" berichtete über ein spezielles Training für Fahrschüler. (zum Beitrag).