Radarfalle & Co. : Winterwetter kann Messungen ungültig machen

30.03.2013 643 Mal gelesen
Kalte Temperaturen vertragen manche Messgeräte nicht. Nach der Eichordnung müssen Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechend der Hersteller-Gebrauchsanweisung eingesetzt werden. Und da zeigt sich, dass manche "Blitzer" bei kalten Temperaturen nicht eingesetzt werden dürfen.

Ein Blick auf den Bußgeldbescheid kann sich für erwischte Verkehrsteilnehmer also durchaus lohnen. Die nachstehende Auflistung informiert über die niedrigst zulässige Umgebungstemperatur häufig eingesetzter Messsysteme:

ViBrAM   10 °C
VIDIT VKS 3.0   0 °C
Traffipax speedophot II   0 °C
ProVida   0 °C
ProVida 2000   - 10 °C
Multanova VR 6F   - 10 °C
Traffipax speedophot   - 10 °C
Multanova VR 6F   - 10 °C
Riegl FG21-P   - 10 °C
Riegl LR90-235/P   - 10 °C
Leivtec (Leica) XV2   - 10 °C
Victronic PoliScan Speed   - 15 °C
ESO ES 3.0   - 20 °C
Traffiphot-S   - 20 °C
VDS M5   - 20 °C

Mein genereller Rat an Betroffene in Bußgeldverfahren:

  • Niemals Angaben zur Sache machen.
  • Als Empfänger eines Anhörungs- oder Zeugenfragebogens sind Sie nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) zu machen
  • Klären Sie Familienangehörige auf, dass diese nicht preisgeben müssen, wer der Fahrer auf dem Beweisfoto ist 
  • So früh wie möglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu Ihnen hat Ihr Anwalt die Möglichkeit, Einsicht in die Bußgeldakte zu nehmen und sämtliche Beweismittel zu sichten, die für eine umfassende Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf Schwachstellen erforderlich sind.