SCHADENSERSATZANSPRUCH BEI VERKEHRSUNFÄLLEN VON KINDERN - OLG Köln, 24 W 13/07

Autounfall Verkehrsunfall
19.08.20071250 Mal gelesen

Ein neunjähriger ist in der Regel für einen Verkehrsunfall nicht verantwortlich (OLG Köln, 24 W 13/07). Dies selbst dann nicht, wenn er leichtsinnig handelte. Bei dem hier vorliegenden Sachverhalt war ein neunjähriger Junge auf einem Fahrrad mit defekten Bremsen unterwegs und prallte mit einem Auto zusammen. Der Einwand der Autofahrerin gegen den Schadensersatzanspruch des Jungen, er habe grob fahrlässig gehandelt, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Auch die Haftung der  Eltern wurde abgelehnt, da Kinder lernen müssten mit den Gefahren des Strassenverkehrs umzugehen. Ein spannendes Urteil, wie ich finde und zudem lebensnah entschieden. Das Urteil zeigt aber auch, dass es für Autofahrer/ innen in Verkehrskonstellation mit Kinderbeteiligung kaum ein Pardon gibt, vor allem wenn diese 9 Jahre, oder jünger sind.   

Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn