Geschwindigkeitsüberschreitung: Messfehler & mangelhafte Urteilsgründe des Amtsgerichts führen zur Urteilsaufhebung!

Autounfall Verkehrsunfall
04.06.20071719 Mal gelesen

Das AG Bochum hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße 150 EUR und einen Monat Fahrverbot verurteilt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in der Nacht durch Nachfahren hinter dem Fahrzeug des Betroffenen festgestellt. Bei der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auf mögliche Fehlerquellen berücksichtigte das AG Bochum die Länge der Messstrecke, den Abstand zum Fahrzeug des Betroffenen, die Justierung des Tachometers und die Höhe des Sicherheitsabschlages. Das OLG Hamm stellte aber fest, dass das AG Bochum die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rechtsfehlerfreiheit von Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren bei Nacht nicht ausreichend berücksichtigt hat. Weiter hätten nähere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen der Messtrecke gemacht werden müssen. Ferner fehlt, ob die Fahrtstrecke zwischen dem Fahrzeug des Betroffenen und dem der Polizeibeamten durch Scheinwerfer oder andere Lichtquellen aufgehellt war, um den Pkw des Betroffenen sicher erfassen zu können. Zudem lässt das Urteil auch genauere Ausführungen vermissen, ob für die Schätzung des gleichbleibenden Abstands zum vorausfahrenden Pkw ausreichende und trotz Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren. Deswegen hat das OLG Hamm das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG Bochum zurückverwiesen.

OLG Hamm, 2 Ss OWi 797/06

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.