Autofahrer im Visier: Blitzer bei Minustemperaturen nicht immer zuverlässig

Autounfall Verkehrsunfall
10.02.20121273 Mal gelesen
In einer riesigen Aktion, dem sog. „Blitzermarathon“ nimmt die Polizei am Freitag, den 10.2.2012 an 1400 Orten im ganzen Land NRW 24 Stunden lang Autofahrer ins Visier. Erhofft wird von dieser konzertierten Aktion mehr Verkehrssicherheit. Aber bei strengem Frost sind nicht alle "Blitzer" zugelassen.

Für Verkehrsteilnehmer, die es dann kalt erwischt hat, kann es sich lohnen, auf dem Bußgeldbescheid genauer hinzuschauen. Denn nicht alle Verkehrsüberwachungsanlagen sind bei strengem Frost für die Durchführung amtlicher Geschwindigkeitsmessungen zugelassen. 

Nach der Eichordnung müssen Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechend der Hersteller-Gebrauchsanweisung eingesetzt werden. 

Die nachstehende Auflistung informiert über die niedrigst zulässige Umgebungstemperatur häufig eingesetzter Messsysteme: 

  • ViBrAM                                       10 °C
  • VIDIT VKS 3.0                               0 °C  
  • Traffipax speedophot II               0 °C
  • ProVida                                          0 °C
  • ProVida 2000                           - 10 °C
  • Multanova VR 6F                     - 10 °C
  • Traffipax speedophot             - 10 °C
  • Multanova VR 6F                     - 10 °C
  • Riegl FG21-P                           - 10 °C
  • Riegl LR90-235/P                   - 10 °C
  • Leivtec (Leica) XV2                 - 10 °C
  • Victronic PoliScan Speed      - 15 °C
  • ESO ES 3.0                              - 20 °C
  • Traffiphot-S                              - 20 °C
  • VDS M5                                     - 20 °C 

Mein Rat an Betroffene:

  • Niemals Angaben zur Sache machen.
  • Als Empfänger eines Anhörungs- oder Zeugenfragebogens sind Sie nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort) zu machen
  • Klären Sie Familienangehörige auf, dass diese nicht preisgeben müssen, wer der Fahrer auf dem Beweisfoto ist 
  • So früh wie möglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu Ihnen hat Ihr Anwalt die Möglichkeit, Einsicht in die Bußgeldakte zu nehmen und sämtliche Beweismittel zu sichten, die für eine umfassende Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung auf Schwachstellen erforderlich sind.    

___

Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, verteidigt bundesweit Betroffene gegen Vorwürfe im Straßenverkehr. Näheres unter: www.cd-recht.de