Am Tag nach dem Unfall ist es Zeit, in die Schadensabwicklung einzusteigen, um nicht auch noch den finanziellen Schaden zu einem Schrecken ohne Enden werden zu lassen. Gerade bei Massenunfällen auf der Autobahn ist die Schadensabwicklung aufgrund der oftmals langwierigen Rekonstruktion der Unfallursache und der jeweiligen Verflechtung schwierig. Für die Beurteilung der Haftung ist neben der Ermittlungsakte auch die Erfahrung des versierten Schadenabwicklers gefragt. Zu diesem Zwecke ist es ratsam einen erfahrenen Rechtsanwalt für die Schadensabwicklung zu beauftragen. Dieser kümmert sich bei Personenschäden um die Dokumentation der Verletzungen und des Heilungserfolges durch die behandelnden Ärzte und um die Geltendmachung eines angemessenen Schmerzengeldes sowie der Erstattung weiterer durch die Verletzung bedingter Kosten. Bei der Abwicklung des Sachschadens klärt der Anwalt die Frage der Verursachung. Hierauf basierend erfolgt die Schadensabwicklung unter Berücksichtigung des Zeitwertes, steuerlicher Aspekte, sowie der Frage ob Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden sollen.
Die Kosten des Anwaltes werden regelmäßig von einer Verkehrsrechtschutzversicherung gedeckt. Sofern man selbst nicht Schuld an dem Verkehrsunfall hat, werden die Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.