Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Autounfall Verkehrsunfall
11.03.2011 736 Mal gelesen
Direkt nach einem Unfall heißt es, Ruhe zu bewahren und keine Angaben zu machen, die Ihre Rechte im Nachhinein mindern könnten.

Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen oder ein Schuldeingeständnis verstricken, sagen Sie lieber gar nichts.

Verweisen Sie sofort auf den Anwalt Ihres Vertrauens. Die Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Versicherungen wissen dann, daß ein kompetenter Vertreter Ihre Interessen vertritt.

Die Erfahrung zeigt, daß Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten im Verkehr sollten Sie ebenfalls auf einen Anwalt vertrauen, der durch Akteneinsicht die Sachlage feststellt und Ihre Rechte wahrnimmt.

Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tips, damit Sie Ihre Rechte wahren:

Unfallstelle sichern und sofort die Polizei verständigen. Insbesondere, wenn Sie nicht der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten Sie nicht auf die Polizei verzichten.

Kühlen Kopf bewahren und nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen. Geben Sie keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab. Rufen Sie noch vor Ort Ihren Rechtsanwalt an.

Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren. Führen Sie immer ein Handy mit Kamera oder eine Digitalkamera im Fahrzeug mit.

Führen Sie immer einen Unfallbericht mit, diesen erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zu Ihrem Anwalt.

Überlassen Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung Ihrem Rechtsanwalt. Verweisen Sie die gegnerische Versicherung an Ihren Rechtsanwalt, sofern diese Sie anruft. Um die sog. Waffengleichheit herzustellen, sind Sie im Haftpflichtfall bei Vorliegen der Voraussetzungen regelmäßig berechtigt, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Rechtsverfolgungskosten sind dabei Ihr Schaden, der ggf. zu ersetzen ist.

Wenn Sie einen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Anhörungsbogen erhalten, äußern Sie sich erst nach Rücksprache über Ihren Rechtsanwalt.

Lesen Sie bitte auch meine Beiträge "Verhalten im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren" und "Verteidigung bei sog. Fahrerflucht oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort".

Autor:

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im DAV.

e-mail: kanzlei@rechtsanwalthesterberg.de