Prorendita 5: Kundin der Commerzbank wird in Schlichterspruch Schadensersatz zugesprochen

Prorendita 5: Kundin der Commerzbank wird in Schlichterspruch Schadensersatz zugesprochen
10.09.2012455 Mal gelesen
Einer von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegerin des Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 wird in einem Schlichtungsverfahren Schadensersatz wegen verschwiegener Provisionen zugesprochen.

Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren findet für eine Kundin der Commerzbank ein positives Ende: Der von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anlegerin des Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 wurde Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zugesprochen. Ihr wurde von der Commerzbank eine Beteiligung an dem Fonds Prorendita 5 für die Altersvorsorge empfohlen. In der Folgezeit zeigte sich jedoch, dass dieser nicht den Anpreisungen als sichere und dennoch rentable Kapitalanlage entspricht. Daher forderte die Anlegerin in einem Schlichtungsverfahren von der Commerzbank Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung.

 

Dieser Forderung nach Schadensersatz entsprach der Ombudsmann der privaten Banken. Ausschlaggebend für den Schlichter war, dass die Commerzbank verschwiegen hat, dass sie Rückvergütungen (kick backs) erhalten hat, weil die Anlegern sich am Prorendita 5 beteiligte. Über solche Provisionen müssen Anleger aber ungefragt aufklärt werden, weil die Anleger ansonsten nicht einschätzen können, welches Interesse die Bank hat, dass ein Kunde gerade den Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 zeichnet.

 

Anlegerin wurde nicht über kick backs informiert: Schadensersatz

 

Der von der Commerzbank vorgetragenen Argumentation, dass die Anlegerin des Prorendita 5 die Provision selbst hätte ermitteln könne, wurde in dem Schlichtungsspruch nicht gefolgt. So heißt es "Die Bank meint lediglich, dass sich die Provisionen für die Vermittlung der Beteiligung aus den Angaben im Provisionsprospekt leicht ermitteln lasse. Wie man das anstellt, macht die Bank nicht vor." Doch die Commerzbank hatte ohnehin gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen, was schon den Schadensanspruch begründete.

 

Dieser von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittene Schiedsspruch zeigt, dass Anlageberatungsgespräche nicht immer in Ordnung sind und dass Anleger sich erfolgreich wehren können. Anleger des Fonds Prorendita 5 die ebenfalls Mängel in ihren Beratungsgesprächen vermuten, können ihre individuellen Ansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Zusätzlich ist die Teilnahme an der Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben möglich.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben Lebensversicherungsfonds

 

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