Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Prozesserfolg nach Behandlungsfehler vor dem

Arzthaftung Behandlungsfehler
13.12.201735 Mal gelesen
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C. Ciper LLM:

Landgericht Dortmund vom 03.12.2017 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Schlaganfalldiagnose nach Schwindelgefühlen, 65.000,- Euro, LG Dortmund, Az.: 4 O 136/15

 

Chronologie:
Die Klägerin litt am Abend des 25. März 2014 unter starken Schwindelgefühlen, Übelkeit und Erbrechen. Sie wurde mittels Notarztwagens in die Klinik der Beklagten verbracht, wo lediglich ein Lagerungsschwindel diagnostiziert und die Klägerin mit einem Medikament gegen Übelkeit entlassen wurde. Da sich die Beschwerden in den Folgetagen nicht besserten, begab sich die Klägerin in eine andere Klinik. Dort stellten die Mediziner einen linksseitigen Kleinhirninfarkt fest. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin u.a. an Sprach- und Konzentrationsstörungen.

Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat die Angelegenheit umfassend fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte in seinem neurologischen Fachgutachten heraus, dass ein Schlaganfall auf der Hand gelegen habe und kein Grund dafür ersichtlich gewesen sei, nicht sofort eine Lysetherapie einzuleiten. Da die Beklagtenseite nicht zu einem Vergleich bereit war, verurteilte das Landgericht Dortmund diese zu einem Schmerzensgeld von 15.000,- Euro und stellte zudem fest, dass alle weiteren materiellen Schäden für die Vergangenheit und Zukunft zu zahlen seien. Den Streitwert für diese materiellen Ansprüche legte das Gericht auf 50.000,- Euro fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verkannte Schlaganfälle stellen eine Standardthematik im Bereich der Arzthaftung dar. Mediziner haben ab dem Eintritt des Schlaganfalles ein Zeitfenster von rund vier bis fünf Stunden, um eine Lysetherapie einzuleiten. Wird dieses Zeitfenster verpasst, drohen irreversible Gesundheitsschäden für den Betroffenen, stellt RA Dr. Dirk C. Ciper LLM fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.