Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Prozesserfolg nach Behandlungsfehler vor dem Landgericht Kassel

Arzthaftung Behandlungsfehler
14.11.201741 Mal gelesen
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:

Landgericht Kassel vom 30.10.2017 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Kompartmentspaltung bei Kompartmentsyndrom, 75.000,- Euro, LG Kassel, Az.: 2 O 1948/15

 

Chronologie:
Die Klägerin zog sich in 2010 beim Rodeln eine Fraktur des linken Unterschenkels zu, die unmittelbar operativ behandelt wurde. Postoperativ entwickelte sich ein Kompartmentsyndrom, das jedoch fehlerhaft verspätet diagnostiziert wurde. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter anderem an erheblichen Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Das Landgericht Kassel hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisch-orthopädisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellt der befasste Gutachter fest, dass die Behandlung der Klägerin in der beklagten Klinik vorwerfbar fehlerhaft erfolgte. Das Kompartmentsyndrom hätte früher behandelt werden müssen. Die Parteien haben daraufhin einen Widerrufsvergleich über 75.000,- Euro abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei Vorliegen eines Kompartmentsyndroms ist eine sofortige operative Intervention erforderlich. Ansonsten drohen massive Gesundheitsschäden, bis hin zur Amputation des betroffenen Beines. Da es sich in dieser Angelegenheit um einen Dauerschaden handelt, ist die Vergleichssumme als angemessen anzusehen, meint Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.

Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft

Ciper & Coll. verstehen sich nicht als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern - ganz im Gegenteil - machen wir mit unserer Mitgliedschaft im Verein "Aktionsbündnis Patientensicherheit" deutlich, dass wir an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind. Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen.

Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerst medizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg. Gleiches gilt im Bereich der Rechtsschutzversicherer. Es ist der Öffentlichkeit leider nicht bekannt, mit welchen unseriösen Geschäftspraktiken einzelne Versicherer einen Deckungsschutz für ihre oftmals schwer geschädigten Versicherungsnehmer verweigern. Ciper & Coll. mussten in den vergangen Jahren über einhundert Deckungsprozesse führen, um Versicherer zu einem Deckungsschutz zu bringen. Ein unsäglicher Zustand, da der Geschädigte sodann nicht nur mit gegnerischen Versicherungen zu kämpfen hat, sondern zunächst einmal mit der eigenen Rechtsschutzversicherung.