
BGH: Banken müssen Beratung nicht schriftlich dokumentieren
2349 Mal gelesen
Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und
Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern
nicht schriftlich dokumentieren
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass Kreditinstitute keine zivilrechtliche Pflicht oder Obliegenheit zur schriftlichen Dokumentation der Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber Kapitalanlegern haben.