Aufhebungsvertrag, Fachanwalt hilft und informiert

Arbeitsrecht Kündigung
11.12.2019103 Mal gelesen
Anwalt für Aufhebungsvertrag und Abfindung – Gestaltung von Abfindungsvereinabrungen

Aufhebungsvertrag oder Kündigungschutzverfahren? Kostenlose Erstberatung

Bundesweit vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser Verbraucher / Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Kündigungen ihrer Arbeitsverträge. Er ist seit 15 Jahren im Kündigungsschutzrecht spezialisiert.

Für den Arbeitgeber stellt sich neben der Möglichkeit einer Kündigung häufig die Frage, ob er nicht durch Abschluss eines sogenannten Aufhebungsvertrages ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren vermeidet.

Ein Aufhebungsvertrag kann hierbei aus den verschiedensten Gründen geschlossen bzw. angeboten werden.

Ein Anlass dafür ist, dass man eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung verhindern will. Auch eine drohende betriebsbedingte Kündigung kann zu einem Aufhebungsvertrag führen.

Der wichtigste Grund aber ist wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden möchte, aber keinen Kündigungsgrund hat.

Nach den Feststellungen von Rechtsanwalt Eser ist diese Variante der häufigste Fall, warum Aufhebungsverträge angeboten werden.

In einem solchen Fall sitzt aber der Arbeitnehmer am längeren Hebel und kann durch Hilfe einen spezialisierten Anwaltes sogar die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Ein Aufhebungsvertrag ist dann eine Chance für den Arbeitnehmer. Er kann in aller Ruhe mit seinem Arbeitgeber verhandeln.

In letzter Zeit beobachtet Rechtsanwalt Eser aber verstärkt, dass vor allem unter Aufbau von Zeitdruck, den Arbeitnehmern zum Teil nachteilige Aufhebungsverträge angeboten werden.

Aufhebungsvertrag aushandeln: Warum Sie sich einen Anwalt nehmen sollten

Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt steht Ihnen bei allen Aspekten beratend zur Seite.Er lässt sich nicht unter Druck setzen und versucht das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen.

Ihr Rechtsanwalt kann hierbei Chancengleichheit mit dem Arbeitgeber herstellen, der spezialisierte Berater zur Seite stehen hat: wie den Personalfachmann und den Finanzfachmann.

Darüber hinaus kann ein spezialisierter Anwalt Ihre Chancen realistisch einschätzen.

Vor allem bei der Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen kann ihnen ein Anwalt wertvolle Hilfe lesiten. 

Neben der Höhe und Fälligkeit der Abfindung kann zusätzlich beispielsweise vereinbart werden, dass bei einer berechtigten früheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses das ersparte Entgelt ganz oder teilweise als Abfindung gezahlt wird, sog. "Turbo-Prämie" oder "Exit-Klausel".

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser verfügt seit über 15 Jahren Erfahrungen im Kündigungsschutzrecht sowie im Bank-und Kapitalmarktrecht.

Für eine erste kostenlose Beratung kann der Kontakt aufgenommen werden.

Als versierter Verhandlungspartner sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Arbeitsrecht wird er Rechtsanwalt Eser bereits bei einer drohenden Kündigung also auch im Vorfeld der Trennung konsultiert.