So auch in einem Fall einer zur Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit abgeordneten Beamtin. Noch vor Ihrer Abordnung war ihr ein neuer Personalposten übertragen worden. Die Übertragungsverfügung enthielt zugleich die Mitteilung, dass mit diesem Posten Beförderungsaussichten verbunden seien. Nur: Es tat sich nichts. Auf Anfrage teilte die DTAG vielmehr mit, dass nach den geltenden Beförderungsrichtlinien eine Beförderung nicht in Betracht komme.
Vor diesem Hintergrund wurde beim Verwaltungsgericht Hannover ein Eilverfahren mit dem Ziel eingeleitet, den Anspruch auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren durchzusetzen. Kurz nach Antragstellung sicherte die DTAG zu, dass der Beamtin ein Beförderungsdienstposten bis zum Abschluss des Verfahrens freigehalten wird. Das Verfahren konnte für erledigt erklärt werden. Eine gerichtliche Entscheidung wurde entbehrlich. Den Verfahrensverlauf finden Sie hier: VG Hannover 2 B 2404/10 Außergerichtlich wurde zwischenzeitlich auch zugesichert, dass die Beamtin in ein laufendes Beförderungsverfahren einbezogen wurde und demnächst eine Nachricht über das Ergebnis zu erwarten ist.
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