Privates Internetsurfen am Arbeitsplatz kein „Kavaliersdelikt“?

Arbeit Betrieb
15.08.20062687 Mal gelesen

Mit seiner Entscheidung vom 07.07.2005 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese lange umstrittene Frage endlich geklärt.

Es gelten folgende Grundsätze:

- Privates Surfen am Arbeitsplatz ist kein "Kavaliersdelikt".

- Das gilt sowohl während der Arbeitspausen als insbesondere auch während der Arbeitszeit.

- Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der Arbeitgeber privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt hat.

- Hat der Arbeitgeber privates Surfen am Arbeitsplatz erlaubt, bezieht sich das in der Regel nur auf die Arbeitspausen. Etwas anderes gilt, wenn er es auch während der Arbeitszeit ausdrücklich gestattet hat.

- Hat der Arbeitgeber privates Surfen am Arbeitsplatz nicht erlaubt oder sogar ausdrücklich verboten, können sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, er habe davon nichts gewusst.

- Unerlaubtes privates Surfen am Arbeitsplatz kann zu einer wirksamen - auch fristlosen! - Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führen. Entscheidend sind letztlich die Umstände des Einzelfalls.

Verfasser: Rechtsanwalt Walter Klemeyer,

Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht

Empfohlen im Focus Heft 45-04 als Fachanwalt für Arbeitsrecht