Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden in der Praxis Abfindungen bezahlt?

Arbeit Betrieb
26.10.20091432 Mal gelesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden in der
Praxis Abfindungen bezahlt?
 
Wird der Arbeitnehmer gekündigt, hat er nicht "automatisch" einen Anspruch auf
Zahlung einer Abfindung. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer
nach jeder Kündigung, die sie nicht verschuldet haben, einen Anspruch auf
Abfindung haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung ist nur in
Ausnahmefällen gegeben. Die wichtigsten Fälle sind:
In einem Sozialplan, den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat,
sind Abfindungsansprüche verankert.
Der Arbeitgeber hat versäumt, vor Durchführung einer Betriebsänderung, die zu
Entlassungen führt, den Betriebsrat einzuschalten.
Manche Tarifverträge sehen bei Rationalisierungen Mindestabfindungen vor.
Das Arbeitsgericht gibt in einem Kündigungsschutzprozess nach Feststellung der
Unwirksamkeit der Kündigung dem Antrag des Arbeitgebers oder des
Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen,
statt, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar bzw. eine
gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten sei. An die
Auflösungsgründe stellen die Gerichte hohe Anforderungen. Bei leitenden
Angestellten bedarf der Auflösungsantrag keiner Begründung (§ 9
 
Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber im
Kündigungsschreiben eine Abfindung angeboten, wenn der Arbeitnehmer keine
In der Praxis liegen die genannten Fälle eher selten vor. In der Regel werden
Abfindungen daher auf dem Verhandlungswege erreicht, im Rahmen eines
Kündigungsschutzprozesses oder auch außergerichtlich. Im Falle einer Einigung
wird ein "Vergleich" oder "Aufhebungsvertrag" geschlossen. Ob und in welcher
Höhe eine Abfindung erreicht werden kann, hängt von der Erfahrung, dem
Verhandlungsgeschick und der jeweiligen Rechtsposition ab.
Entscheidend ist die richtige Einschätzung der Rechtslage hinsichtlich der
Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung. Muss der Arbeitgeber die Verurteilung
zur Weiterbeschäftigung durch das Arbeitsgericht befürchten, weil seine
Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, ist der Arbeitgeber meist bereit, eine
Abfindung zu zahlen, um die Weiterbeschäftigung zu verhindern. Ist die
Arbeitgeberkündigung dagegen wahrscheinlich wirksam, w
Höhe) zu erfüllen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass der
Arbeitnehmer bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Der Schrecken einer
langen Verfahrensdauer kann ebenfalls für den Arbeitgeber ein Anreiz für eine
Abfindungszahlung sein.
Wird keine Einigung über eine Abfindung erzielt, muss das Gericht über die
Rechtswirksamkeit der Kündigung entscheiden. Ist die Kündigung wirksam,
endet das Arbeitsverhältnis - der Arbeitnehmer erhält keine Abfindung. Im Falle
der Unwirksamkeit der Kündigung behält er seinen Arbeitsplatz.
In welcher Höhe kann in Verhandlungen eine Abfindung erwartet werden?
Einen Anhaltspunkt bietet die sogenannte Faustformel, die sich in der Praxis
herausgebildet hat: ½ Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. § 1 a
Kündigungsschutzgesetz sieht die gleiche Berechnungsformel vor. Auch die
Frage, ob für die Berechnung der Abfindung ein durchschnittliches
Bruttomonatsgehalt oder nur das einfache Bruttomonatsgehalt zu Grunde gelegt
wird, ist letztlich Verhandlungssache.