Die Blue Card - Erleichterung des Zugangs zum Europäischen Arbeitsmarkt?

Arbeit Betrieb
12.06.20092030 Mal gelesen
Anfang Juni 2009 wurde die EU Richtlinie zur Blue Card beschlossen. Damit liegen gemeinsame Mindeststandards für die Aufnahme von Fachkräften aus Drittländern vor. Die Mitgliedsstaaten haben nunmehr zwei Jahre Zeit, diese Blue Card in nationales Recht umzusetzen. Spätestens im Jahr 2011 soll damit die EU ihre Grenzen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte geöffnet haben.
 
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine EU- weite Regelung für Einwanderung und Arbeit. Dies wird von den einzelnen Ländern geregelt, z. B. in Deutschland, durch die Ausländergesetze oder durch das Migrationssteuerungsgesetz. Die Blue Card soll analog zur amerikanischen Green Card einheitliche Regelungen schaffen und den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erleichtern. Speziell hoch qualifizierte Arbeitskräfte, wie IT - Experten oder Ingenieure sollen hierdurch nach Europa gelockt werden. Denn trotz der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ist anhand der demographischen Entwicklung mittelfristig ein Fachkräftemangel zu befürchten.
 
Allerdings ist zu befürchten, dass die Blue Card in ihrer jetzigen Form diese hehren Ziele nicht verwirklichen kann. Denn soweit absehbar, sollen bestehende einzelne Regelungen der Mitgliedstaaten neben der Blue Card gleichberechtigt fortbestehen. So kann weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst über die Aufnahme entscheiden und prüfen, ob eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Ggf. entsteht so sogar ein noch höherer bürokratischer Aufwand als bislang.
 
Grundsätzlich soll eine Blue Card beantragen können, wer einen Arbeitsvertrag vorlegt, eine qualifizierte Berufsausbildung, z. B. Hochschulabschluss oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweisen kann sowie ein Einkommen hat, das eineinhalb Mal so hoch ist, wie das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer in dem Staat, in dem der Antragsteller arbeiten will. Hier ist von einem Einkommen von ca. 40.000 EUR bis 45.000 EUR brutto auszugehen.
 
Der Blue Card- Besitzer wird das Recht auf eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Der Familiennachzug wird erleichtert. Die Blue Card wird den Inhaber berechtigen in Europa zu reisen. Der Inhaber einer Blue Card wird sich auch um einen Arbeitsplatz in einem anderen EU- Land bewerben können. Allerdings wird die Blue Card nicht bedeuten, dass automatisch in einem anderen Land gearbeitet werden kann.
 

Diese Ziele wären eine wirkliche Verbesserung zur jetzigen Lage. Fraglich ist allein, ob die Umsetzung gelingt. Die bisher verabschiedeten Mindeststandards lassen die Befürchtung offen, dass vieles doch zu bürokratisch wird, um eine echt Konkurrenz zur amerikanischen Green Card sein zu können.