Vorbeugen statt Nachsehen: Warum Compliance im Gesundheitswesen immer wichtiger wird

Vorbeugen statt Nachsehen: Warum Compliance im Gesundheitswesen immer wichtiger wird
03.05.2016158 Mal gelesen
Neue gesetzliche Regelung des Straftatbestandes der Korruption im Gesundheitswesen verursacht Unsicherheit

Ist meine Beratertätigkeit strafbar? Wie reagiere ich auf Einladungen zu Fortbildungen und Kongressen?Bleibt meine Krankenhausempfehlung ohne strafrechtliche Konsequenzen? Diese und ähnlich gelagerte Fragen sorgen aktuell in der Gesundheitsbranche durch die Gesetzesänderung zur Bekämpfung der Korruption (§ 299a und § 299b StGB) für Unsicherheit. Voraussichtlich im Mai diesen Jahres wird die Regelung in Kraft treten. Umso wichtiger ist die Aufgabe von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ein Compliance-Management-System zu implementieren. Ansonsten drohen Reputationsverlust, hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe sowie der Verlust der Approbation.

Laut Studien erweist sich das deutsche Gesundheitswesen als intransparent und ineffizient. Da wundert es nicht, dass es regelmäßig zu Ermittlungen gegen Ärzte und Krankenhäuser wegen des Verdachts auf Bestechung, Bevorzugung von bestimmten Patienten und Abrechnungsbetrug kommt. Nun möchte die Bundesregierung mit der Gesetzesverschärfung des § 299 StGB (Bestechung/Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen. Voraussichtlich zum Mai 2016 erhöht sich die Gefahr besonders für niedergelassene und angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit und Bestechung in Verdacht zu geraten.

Spätestens jetzt sollten Ärzte sich Gedanken über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften machen. Der Bedarf ist groß: Experten der Branche wie Prof. Dr. Julius Reiter attestieren der deutschen Gesundheitswirtschaft fehlende organisatorische Verankerung von Governanceinstrumenten. Ohne die Aufstellung eines Compliance-Management-Systems drohen Ärzte leicht aus Unwissen strafrechtliche Delikte zu begehen. Die Konsequenzen sind erheblich: Nach dem Entwurf des § 299 a und b StGB können Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren, und in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Wo entstehen kritische Handlungsfelder?

Häufig erhalten Ärzte Einladungen zu Kongressen mit kostenfreier Unterbringung, welche von Pharmaunternehmen finanziert werden. Durch die gesetzliche Neuregelung entstehen Unsicherheiten, wie in solchen Situationen verfahren werden soll. Auch eine nebenberufliche Tätigkeit als Dozent auf Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen eines Medizinprodukteunternehmens können unangenehme Konsequenzen haben. Mit Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten lässt sich ein "Prophylaxekonzept" erarbeiten, welches für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen sorgt. Für Beratertätigkeiten können spezielle Verträge aufgesetzt werden, die eine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Verfolgung ausschließen.   

Die Kanzlei baum reiter & collegen vertritt zahlreiche Unternehmer bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Die WirtschaftsWoche zeichnete die Sozietät als  führende Kanzlei auf dem Gebiet der Compliance aus. Gerne helfen Ihnen die Anwälte bei Fragen weiter.


Bei Interesse/Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Julius Reiter

kanzlei baum reiter & collegen
Benrather Schlossallee 101
40597 Düsseldorf

Tel.: 02 11/836 805-70
Fax: 02 11/836 805-78

E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de 
www.baum-reiter.de

Unter folgendem Link können Sie die Gesetzesentwicklung (Drucksache 18/6446) einsehen:
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68571.html

 

Die Kanzlei baum reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete sowie bundesweit führende Kanzlei auf dem Gebiet der Compliance. Die Sozietät rund um den ehemaligen Bundesinnenminister Baum vertritt Unternehmer bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Als Kooperationspartner konnte dafür die DATATREE AG gewonnen werden. In den Medien ist die Kanzlei bekannt durch erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (Vorratsdatenspeicherung), der Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen bei Großkatastrophen (Loveparade) sowie der Durchsetzung von Verbraucherrechten (Kreditwiderruf). Prof. Dr. Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf und lehrt als Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule.