Vorsicht bei freier Mitarbeit - Scheinselbständigkeit droht

Vorsicht bei freier Mitarbeit - Scheinselbständigkeit droht
02.02.2016818 Mal gelesen
Kaum ein Unternehmen kommt ohne den Einsatz fremder Mitarbeiter aus. Freelancer, Zeitarbeiter, Honorarkräfte - Mit dem so genannten Fremdpersonaleinsatz können Unternehmensziele erreicht werden, für die eigene Ressourcen nicht ausreichen, bzw. nicht wirtschaftlich genug eingesetzt werden können.

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne den Einsatz fremder Mitarbeiter aus. Freelancer, Zeitarbeiter, Honorarkräfte - Mit dem so genannten Fremdpersonaleinsatz können Unternehmensziele erreicht werden, für die die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, bzw. nicht wirtschaftlich genug eingesetzt werden können.

Allerdings bedingt der Einsatz von nicht fest eingestelltem Personal neben Chancen auch viele Risiken, die mit Unterstützung eines Arbeitsrecht-Experten in den Griff zu bekommen sind. Hier gilt: "Arbeiten sie Problem vorbeugend!" Das ist besser für den alle Seiten, denn nur auf Basis geltender Gesetze, Verordnungen und Regelungen ist ein für beide Seiten akzeptables Verhältnis möglich.

Rechtsanwalt Schwarz von AJT Neuss ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und rät, folgende grundsätzliche Fragestellungen nicht aus den Augen zu verlieren:

  • was ist eine echte freie Mitarbeit?
  • wann beginnt eine Selbständigkeit?
  • welche Rechte haben Zeitabeiter?
  • ist der verwendete Werkvertrag rechtsgültig?
  • sind alle möglichen Risiken thematisiert und geregelt?

Ein Personalchef oder ein Produktionsverantwortlicher muss im Blick behalten, welche Rechte Fremdpersonal zustehen, um keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. Fremdpersonaleinsatz steht immer im Fokus von Finanzamt, Zoll, Rentenversicherung und Arbeitsrecht. Rechtswidrigen Personaleinsatz sollte sich kein auf Integrität und Qualität setzendes Unternehmen leisten müssen.

 Rechtsanwalt Joachim Schwarz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Ansprechpartner rund um alle Themen des Fremdpersonaleinsatzes - angefangen bei der Gestaltung rechtsgültiger Verträge bis hin zur Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen gegenüber Freelancern, Zeitarbeitsfirmen, Honorarkräften oder Ausführenden von Werkverträgen.

"Arbeitgeber müssen auch stets die aktuelle Gesetzgebung berücksichtigen und gegebenenfalls an bestehende Verträge angepasst werden, um Nachzahlungen an Rentenversicherungsträger oder das Finanzamt ausschließen zu können!" Und auch wenn mangelnde Kontrolle und Organisation von Fremdarbeitseinsätzen nur als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, kann eine länger andauernde Missachtung geltenden Arbeitsrechts durchaus zum Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Vorenthaltung von Leistungen gegenüber Rentenversicherungsträgern geahndet werden.

Rechtsanwalt Joachim Schwarz steht Ratsuchenden am Standort Neuss und deutschlandweit für Rechtsberatung zu Arbeitsrechtsthemen zur Verfügung.

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte

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