Gute Nachrichten: 30% Zuschlag vom Bruttostundenlohn für Dauernachtarbeiter!

Gute Nachrichten: 30% Zuschlag vom Bruttostundenlohn für Dauernachtarbeiter!
17.12.2015263 Mal gelesen
Wer dauerhaft Nachtschichten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens schiebt, hat Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30% seines Stundenlohns – soweit keine tarifvertraglichen Sonderregelungen bestehen. Alternativ kann auch eine angemessene Zahl freier Tage gewährleistet werden.

Normalerweise erhalten Nachtarbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres Bruttostundenlohns bzw. eine entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage. Wer im Bereitschaftsdienst ist, bekommt unter Umständen weniger - aufgrund der geringeren Arbeitsbelastung. Bei Dauernachtarbeit hingegen liegt eine erhöhte Arbeitsbelastung vor. Daher haben Arbeitnehmer hier Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent!

Erst jüngst wurde dies durch eine Entscheidung des BAG bestätigt. So hatte ein LKW-Fahrer geklagt, der regelmäßig nachts Pakete im Linientransportdienst befördert. Der Kläger hatte zunächst von der Beklagten für seine Arbeitszeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr einen Nachtzuschlag in Höhe von ca. 11 Prozent seines Bruttostundenlohns erhalten. Im Laufe der Zeit war dieser Zuschlag schrittweise auf knapp 20 Prozent erhöht worden.

Der Kläger war jedoch der Ansicht, dass die Beklagte verpflichtet sei, ihm zwischen 23 Uhr und 6 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 Prozent seines Stundenlohns zu zahlen oder ihm alternativ einen Freizeitausgleich von zwei Arbeitstagen für 90 geleistete Nachtarbeitsstunden zu gestatten.

Das BAG gab dem Kläger Recht (BAG 9.12.2015, 10 AZR 423/14).

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