Mehr Zeit fürs Private: Haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Mehr Zeit fürs Private: Haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit?
16.12.2015163 Mal gelesen
Die Gründe, aus denen Menschen in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit verringern möchten, sind verschieden: Manche brauchen mehr Zeit für die Familie, andere möchten die Eltern pflegen, wieder andere leiden an einer kräftezehrenden Krankheit. Aber haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Laut Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Reduzierung seine Arbeitszeit - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monaten besteht und dass regelmäßig mindestens 15 Arbeitnehmer im betreffenden Unternehmen tätig sind.

Wer seine Arbeitszeit reduzieren möchte, muss spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeitarbeit eine auf die Änderung seines Arbeitsvertrages hin ausgerichtete Willenserklärung abgeben. Dieses sogenannte Änderungsangebot sollte möglichst klar formuliert sein und neben dem Startpunkt der Teilzeitarbeit auch den Umfang der künftigen Wochenstunden und deren gewünschte Verteilung auf die einzelnen Wochentage beschreiben.

Nun ist der Arbeitgeber am Zug: Will er dem Teilzeitwunsch seines Mitarbeiters nicht nachkommen, muss er diesen innerhalb von einem Monat deutlich ablehnen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber mit der Verringerung seiner Arbeitszeit einverstanden ist!

Unsere Empfehlung aus der anwaltlichen Praxis: Wenn auch Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, nehmen Sie die Hilfe eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Dieser kennt sich mit der korrekten Formulierung von Änderungsangeboten und den zu beachtenden Fristen aus!

Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei: Wir sind rund um die Uhr für Sie da!

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