Brainpool Arbeitsgericht Köln: Kündigungsschutzklagen durchaus erfolgsversprechend

Brainpool Arbeitsgericht Köln: Kündigungsschutzklagen durchaus erfolgsversprechend
26.11.2015272 Mal gelesen
Bei den beiden Beschäftigten, deren Kündigung das Gericht aufhob, geht es um einen Archivar und einen Lohnbuchhalter. Das Gericht konnte nicht erkennen, warum ihre Arbeit durch den Wegfall der Raab-Produktionen nicht mehr gebraucht werden sollte - denn Brainpool besteht auch nach dem Abschied des

deutschen Top-TV- Moderators, Stefan Raab, weiter.

Brainpool hat nach dem im Sommer angekündigten Ausstieg von Raab etwa einem Drittel der rund 230 Mitarbeiter betriebsbedingt zum Jahresende gekündigt. 50 Mitarbeiter sollen daraufhin Kündigungsschutzklage eingereicht haben.

Zu den Gekündigten zählen sowohl befristet angestellte Mitarbeiter wie unbefristet Angestellte, die seit vielen Jahren für das Unternehmen arbeiten.  Offenbar wurde von Brainpool bisher kein Sozialplan vorgelegt, oder eine Abfindung angeboten. Bisherige Gütetermine vor Gericht scheiterten.

Angeblich falle ein "Großteil" der Produktionen falle weg. Das soll wohl heissen, dass die Zukunft des Unternehmens gefährdet sei. Am Kölner Arbeitsgericht wird voraussichtlich bis zum kommenden Jahr ausgefochten, ob Brainpools Strategie greift. Es lässt sich keine pauschale Prognose treffen, da man bei den konkreten Arbeitsverhältnissen durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnte.

"Der hohe Umsatzbeitrag des täglichen Formats ,TV Total' birgt das Risiko eines entsprechenden Ergebniswegfalls bei Verlust der Produktion", heißt es in einer Brainpool-Bilanz.

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