Arbeitnehmer aufgepasst: Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub!

Arbeitnehmer aufgepasst: Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub!
26.11.2015227 Mal gelesen
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) einen fest definierten Mindesturlaubsanspruch. Dieser bezieht sich auf ein Kalenderjahr und liegt bei 24 bzw. 20 Werktagen – je nach Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Sonntage und Feiertage werden dabei nicht mitgezählt.

Ein Arbeitnehmer hat pro Jahr also mindestens vier Wochen Urlaub, um sich ausreichend von seinem Job zu erholen. Dieser gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden und ist auch nicht disponibel - kann also auch nicht ausbezahlt werden.

Sind in Ihrem Arbeitsvertrag weniger Urlaubstage notiert oder enthält er gar überhaupt keine Regelung zum Thema Urlaub, haben Sie trotzdem IMMER Anspruch auf diesen gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser verfällt übrigens auch dann nicht, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund einer Erkrankung nicht rechtzeitig nehmen konnten. Im Gegenteil: Ihr Chef hat sogar die Pflicht darauf zu achten, dass Sie den gesetzlichen Mindesturlaub auch wirklich antreten!

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub gilt selbstverständlich auch für Teilzeitbeschäftigung, Minijobs und Ausbildungsverhältnisse. Allerdings kann es bei Minijobbern wegen der meist sehr kurzen Beschäftigungsdauer bei der Berechnung komplizierter werden. Und auch bei Teilzeitbeschäftigung werden die Urlaubstage anteilig umgerechnet. Für minderjährige Auszubildende gilt zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hiernach hat ein Auszubildender je nach Alter sogar 25 bis 30 Tage Mindesturlaub.

Fest steht: Der Mindesturlaub ist in Deutschland  gesetzlich vorgeschrieben. Wer diesen - aus welchen Gründen auch immer - nicht in Anspruch nehmen darf oder kann, kann vom Arbeitgeber sogar Schadensersatz verlangen!

Unser Tipp aus der anwaltlichen Praxis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen den gesetzlich vorgeschrieben Mindesturlaub nicht in Anspruch nehmen dürfen oder können, melden Sie sich bei uns. Unsere Anwälte sind in der gesamten Bandbreite des Arbeitsrechts tätig und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei: Wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.

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