Versetzung von Arbeitnehmern – immer erlaubt?

Versetzung von Arbeitnehmern – immer erlaubt?
18.11.2015123 Mal gelesen
Ihr Haus ist gebaut, ihr soziales Umfeld steht und dann kommt die Nachricht: Ihr Chef will Sie an einen anderen Arbeitsort versetzen! Müssen Sie das akzeptieren?

Unternehmen reagieren auf veränderte Rahmenbedingungen häufig mit der Versetzung von Arbeitgebern an andere Standorte. Laut §106 Gewerbeordnung (GewO) hat ein Arbeitgeber ein sogenanntes Direktions- oder Weisungsrecht. Dieses erlaubt ihm, Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistungen seiner Angestellten nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. Allerdings muss er bei seinen Weisungen die Interessen des Unternehmens sorgfältig mit denen der betroffenen Mitarbeiter abwägen und dann zu einer angemessenen Lösung kommen! Die Versetzung muss also zumutbar und darf nicht willkürlich sein.

Das Direktions- oder Weisungsrecht kann aber durch Ihren Arbeitsvertrag oder auch durch gesetzliche Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen eingeschränkt sein!

Wird in Ihrem Arbeitsvertrag der aktuelle Arbeitsort ausdrücklich benannt, darf Sie Ihr Chef nicht einseitig an einen anderen Firmen-Standort versetzen! Will er die Versetzung dennoch erreichen, bedarf es einer Änderungskündigung. Allerdings sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen: Arbeitgeber haben nämlich mittels Versetzungsklausel die Möglichkeit, sich dennoch die Versetzung vorzubehalten. Eine derartige Klausel berechtigt Ihren Chef - trotz konkret benannten Arbeitsortes - Weisungen im Rahmen des billigen Ermessens zu erteilen: Sie also auch zu versetzen. Das gleiche gilt, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag kein fester Arbeitsort vereinbart worden ist. Natürlich muss der Arbeitgeber aber auch hier die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und abwägen!

Achtung: Sie können das "billige Ermessen" ihres Arbeitgebers immer auch gerichtlich überprüfen lassen!

Wichtig: Selbst wenn Sie geklagt haben, müssen Sie der Versetzung vorerst Folge leisten - auch, wenn sich diese später als "unbillig" herausstellen sollte. Eine Arbeitsverweigerung kann Ihrem Arbeitgeber ansonsten das Recht geben, Sie fristlos zu kündigen.

Sollen auch Sie an einen anderen Firmen-Standort versetzt werden?

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