Regelungen zum Thema Überstunden finden Sie entweder in Ihrem Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung. Das Weisungsrecht allein berechtigt Ihren Chef nämlich nicht, nach einseitigem Ermessen Überstunden anzuordnen. Lediglich in unvorhersehbaren Notfällen - beispielsweise bei einem Brand auf dem Firmengelände - darf Ihr Arbeitgeber Überstunden anweisen.
Unsere Empfehlung: Überprüfen Sie immer vor Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags, ob dort eine Überstundenklausel vermerkt ist. Vor allen Dingen die Anzahl der maximal zu leistenden Arbeitsstunden ist hier interessant. Diese Zahl muss eindeutig in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt sein, damit Sie wissen, was im schlimmsten Fall auf Sie zukommen kann.
Fragen Sie außerdem nach, ob es in Ihrer Firma eine Betriebsvereinbarung gibt, die Regelungen zum Thema Überstunden enthält. Gleiches gilt für Tarifverträge. Auch diese enthalten häufig Aussagen, unter welchen Umständen Ihr Arbeitgeber Überstunden anordnen darf.
Wenn Sie zu viele Überstunden leisten müssen, obwohl diese weder in Ihrem Arbeitsvertrag, noch in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt sind, melden Sie sich bei uns!
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