Das Direktions- bzw. Weisungsrecht berechtigt Ihren Chef in der Regel nicht, Überstunden anzuordnen. Aber: Es gibt Ausnahmen! Zum Beispiel darf Ihr Arbeitgeber in nicht vorhersehbaren Notsituationen durchaus Überstunden anordnen - beispielsweise bei einem Brand oder einer Überschwemmung.
Natürlich sind Sie auch dann zu Überstunden verpflichtet, wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel gibt, die Ihren Arbeitgeber dazu berechtigt, nach einseitigem Ermessen Überstunden anzuordnen. Allerdings muss hier die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Arbeitsstunden eindeutig festgelegt sein, damit Sie im Vorfeld wissen, was auf Sie zukommt.
Überprüfen Sie darüber hinaus auch, ob es ggf. eine Betriebsvereinbarung in ihrer Firma gibt, die festlegt, unter welchen Umständen Ihr Arbeitgeber Überstunden anordnen darf. Gleiches gilt für Tarifverträge. Auch diese enthalten häufig Regelungen zum Thema Überstunden.
Haben Sie das Gefühl, zu viele Überstunden zu leisten, obwohl diese weder in Ihrem Arbeitsvertrag noch in Tarifverträgen oder der Betriebsvereinbarung geregelt sind?
Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir überprüfen für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!
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