ArbG Köln: Betriebsrat hat Anspruch auf Vorlage einer Präsentation zu Umstrukturierung

Arbeit Betrieb
21.12.2014302 Mal gelesen
Nach Auffassung des ArbG Köln ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Präsentation, mit der er die Belegschaft über die Umstrukturierung informiert hat, dem Betriebsrat zur Prüfung in Papierform auszuhändigen.

Die Planung einer bevorstehenden Umstrukturierung ist regelmäßig mit Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Reichweite der Informationspflicht des Arbeitgebers geprägt. Während der Arbeitgeber zumeist ein Interesse daran hat, seine Planungen noch nicht vollständig offen zu legen, hat der Betriebsrat ein berechtigtes Interesse an einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information. Er muss beurteilen können, ob ggf. eine Interessenausgleichspflicht und ein Mitbestimmungsrecht bzgl. eines Sozialplans besteht. Deshalb ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Der Betriebsrat kann zudem verlangen, dass ihm die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Das ArbG Köln hat aktuell in einem Eilverfahren (15 BVGa 26/14) entschieden, dass der Arbeitgeber insoweit auch verpflichtet ist, eine Präsentation, mit der er die Belegschaft über die Umstrukturierung informiert hat, dem Betriebsrat zur Prüfung in Papierform auszuhändigen. Dem stand nach Auffassung des ArbG Köln auch ein Urheberrecht eines Dritten an der Präsentation nicht entgegen.

Dr. Christian Velten, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Gießen