Leitlinien für gesetzliche und flexible Geschlechterquoten in Unternehmen

Leitlinien für gesetzliche und flexible Geschlechterquoten in Unternehmen
22.04.2014297 Mal gelesen
Die Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben am 25.03.2014 Leitlinien zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ vorgestellt. Diese enthalten eine gesetzliche Geschlechterquote für den Aufsichtsrat von börsennotierten, der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen, verbindliche Zielvorgaben für börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Unternehmen, eine Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes.

Die Ministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben am 25.03.2014 Leitlinien zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst" vorgestellt. Diese enthalten eine gesetzliche Geschlechterquote für den Aufsichtsrat von börsennotierten, der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen, verbindliche Zielvorgaben für börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Unternehmen, eine Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes.

So soll eine gesetzliche 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen für die Arbeitnehmer- und Anteilseignerbank eingeführt werden. Alle ab dem 01.01.2016 zu besetzende Aufsichtsratspositionen müssten sich an der Quote messen lassen. Verstößt die Wahl gegen die Quotenvorgabe, so soll diese als nichtig angesehen werden. Zudem sollen börsennotierte Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, und Unternehmen, die der Mitbestimmung unterliegen, verpflichtet werden, sich ab 2015 verbindliche Zielvorgaben und -fristen für die Erhöhung des Frauenanteils in Vorstand, Aufsichtsrat und den zwei Managementebenen unter dem Vorstand zu setzen. Die Zielvorgaben und das Ergebnis sollen begründet und offengelegt werden.

DIHK-Position:

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