Praktikantin bekommt vom REWE-Markt 17.000 Euro nachgezahlt

Praktikantin bekommt vom REWE-Markt 17.000 Euro nachgezahlt
28.03.2014497 Mal gelesen
Das Arbeitsgericht Bochum hat eine überraschende Entscheidung getroffen, die vielen Praktikanten Mut machen wird. Das Gericht entschied, dass einer Praktikantin in einem REWE-Markt ein Betrag in Höhe von 17.281,50 Euro zu zahlen ist (Az: 2 Ca 1482/13).

Die 19-jährige war monatelang als Praktikantin in einem Bochumer REWE-Markt beschäftigt worden. Die Tätigkeit war unbezahlt. Insgesamt dauerte die Beschäftigung 8 Monate, mithin 1.728 Stunden. In dieser Zeit, so der Anwalt der Praktikantin, habe sie alle Tätigkeiten übernommen, die auch Angestellte in dem REWE-Markt zu tun hatten. Regale wurden von der Praktikantin eingeräumt, sie saß an der Kasse und sortierte im Lager. Alleine im Mai war sie 247 Stunden tätig, so die Angaben des Anwalts.

Offensichtlich war diese Art der Tätigkeit kein Zufall. Die Praktikantin war zunächst für ein "einmonatiges Schnupperpraktikum" eingestellt worden. Dann wurde dieses Praktikum mehrfach um einen Monat verlängert, natürlich immer ohne Bezahlung. Die Praktikantin wurde damit geködert, dass sie eine Lehrstelle erhalten würde. Dieser Ausbildungsvertrag wurde dann im März 2013 tatsächlich abgeschlossen, allerdings mit einem kleinen Haken. Das Ausbildungsverhältnis sollte erst ab dem 01.09.2013 gültig werden. Bis dahin war die Erwartungshaltung des Arbeitgebers, dass die Praktikantin weiterhin unentgeltlich arbeitet.

Die Geduld der Praktikantin war zum Glück begrenzt. Im Juli 2013 suchte sie einen Anwalt auf. Zwar war ihr klar, dass damit die zukünftige Lehrstelle hinfällig ist, sie wollte aber die Ausbeutung durch mehrmonatige Praktika nicht länger erdulden.

In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren zeigte sich der Arbeitgeber dann offensichtlich auch beratungsresistent. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 13.000,00 Euro lehnte der Supermarktbetreiber ab. Es kam dann für ihn schlechter. Nunmehr muss er einen Betrag von über 17.000,00 Euro zahlen.

Wehren Sie sich also gegen mehrmonatige Praktika. Gern können wir Sie in solchen Konstellationen, wie oben geschildert, bundesweit beraten.

Praxistipp: Wenn Sie ein Praktikum übernehmen und dies unentgeltlich ist, sollten Sie auf jeden Fall genau Buch führen, welche Dienst- und Arbeitszeiten Sie als Praktikant haben. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur mit präzisen Angaben möglich. Es sollte möglichst auch notiert werden, welche Tätigkeiten Sie an welchen Tagen als Praktikant ausgeführt haben. Letztendlich kommt es in der gerichtlichen Auseinandersetzung darauf an, dass zwischen einem "Praktikum" und einem "normalen Job" kein Unterschied mehr besteht, sprich der Praktikant eine vollwertige Arbeitsleistung erbrachte. Bei dem REWE-Markt in Bochum war die Klägerin nach den veröffentlichten Informationen nicht die einzige Praktikantin. Es ist davon die Rede, dass 4 von 12 Mitarbeitern unentgeltlich tätig sind und wie Angestellte arbeiten. Vermutlich treibt diese Situation dem Arbeitgeber erhebliche Schweißperlen auf die Stirn. Zu Recht! Ob alle Praktikanten letztendlich erfolgreich Ansprüche durchsetzen können, hängt unter anderem davon ab, ob die geleisteten Arbeitsstunden genau nachgewiesen werden können. Buch führen über die Arbeitszeit ist hier alles.